Karl-Heinz Gimmler: Ein Lieferkettengesetz muss mittelstandsfreundlich sein

Interview mit Karl-Heinz Gimmler
Wir sprechen mit Rechtsanwalt Karl-Heinz Gimmler, Geschäftsführer der Gimmler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH über das geplante Lieferkettengesetz.

Qualitätswaren produzieren mit Rendite und dabei gleichzeitig Menschenrechte beachten und die Umwelt schonen. Die Idee des neuen Lieferkettengesetzes klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Was hat es mit dieser Initiative auf sich?

Karl-Heinz Gimmler: Schwarz/Rot will Unternehmen gesetzlich dazu verpflichten, menschenrechtliche Standards einzuhalten. Im aus dem Jahr 2016 datierenden Koalitionsvertrag findet sich dazu ein Absatz zum „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ der sich auf Leitlinien der Vereinten Nationen bezieht. Im Ergebnis sollen Unternehmen Menschenrechte im Rahmen ihrer Tätigkeit und im Zusammenspiel mit ihren Geschäftspartnern achten.

Steckt dahinter Marketing und Aktionismus oder ernste Absichten?

Karl-Heinz Gimmler: Aufwändige Fragerunden der Bundesregierung bei 7300 großen Unternehmen haben ergeben, dass die Erwartungen an Menschenrechts- und Sozialstandards innerhalb der Lieferketten nicht erfüllt werden. Daher sieht die Politik jetzt gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Überspitzt gesagt beuten wir seit Jahrhunderten die Ressourcen unserer Umwelt aus und Lohnsklaven gab es auch schon immer. Warum versucht man gerade jetzt etwas zu ändern?

Karl-Heinz Gimmler: Mittlerweile setzt ein großer Teil der Gesellschaft in der Lebensführung auf Nachhaltigkeit. Dabei geht es um mehr als Klima- oder Umweltschutz. Soziale Ziele rücken ebenso in den Fokus und werden hoch bewertet.

Die Wirtschaft, in Form von Bundeswirtschaftsminister Altmaier, wehrt sich gegen das Gesetz und befürchtet finanzielle Schäden. Welche Chancen und Risiken sehen Sie?

Karl-Heinz Gimmler: Schon im eigenen Interesse sträubt sich die Wirtschaft nicht gegen eine verantwortungsvolle Gestaltung globaler Lieferketten und die Sicherung von Menschenrechten. Neben Bedenken gegen einen deutschen nationalen Alleingang, der zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Wirtschaft führt, muss man auch die Forderung nach einer praktikablen Ausgestaltung des Lieferkettengesetzes ernst nehmen.

Das bedeutet, dass den Betrieben keine Pflichten auferlegt werden sollten, die selbst eine Bundesregierung in Vereinbarungen mit anderen Staaten nicht durchsetzen kann.

Hand aufs Herz, wenn Sie die Entscheidung über das Lieferkettengesetzt treffen müssten, wie würden Sie es angehen?

Karl-Heinz Gimmler: Ein Lieferkettengesetz muss mittelstandsfreundlich sein! Ich halte besonders die mögliche Forderung einer zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen für unabhängige Geschäftspartner im Ausland, die dort eigene gesetzliche Bestimmungen einhalten müssen, für nicht umsetzbar. Das geht an der Realität sehr komplexer globaler Lieferketten mit häufig über 100 Zulieferstufen vorbei. Von Deutschland aus ist das nicht kontrollierbar. Ich wünsche mir stattdessen, die Sorgfaltsanforderungen auf reine Menschenrechtsfragen und direkt überprüfbare Zulieferer zu beschränken. Alles andere ist gut gemeint aber schlecht gemacht.

Herr Rechtsanwalt Gimmler, wir danken Ihnen für das Gespräch.

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