Maximilian Strohmayer: Geltend gemachte Ansprüche müssen belegt werden

Interview mit Maximilian Strohmayer
Maximilian Strohmayer ist Rechtsanwalt in seiner Kanzlei MAXIMILIAN STROHMAYER in Regensburg. Mit ihm sprechen wir über Auszahlungen in Schadensfällen, geltend gemachte Ansprüche sowie Vorgehensweise bei Verweigerung einer Zahlung.

Immer öfter klagen Kunden nach einem Unfall, dass ihre Kfz-Versicherung nicht zahlt oder eine mögliche Regulierung durch hohe Wartezeiten verzögert wird. Warum zahlen einige Versicherungen nicht und stellen sich quer, wenn einer ihrer Kunden geschädigt worden ist?

Maximilian Strohmayer: Hier muss zunächst unterschieden werden, ob es um eine Zahlung der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung an einen Unfallgeschädigten oder um eine Zahlung der eigenen Kaskoversicherung an deren Versicherungsnehmer selbst geht. In beiden Fällen ist zu berücksichtigen, dass Versicherungen Wirtschaftsunternehmen sind, die auch Gewinne realisieren müssen. Je höher die Auszahlungen in Schadensfällen ausfallen, desto geringer fallen auch die Gewinne der Versicherungen aus. Daher besteht ein großes Interesse auf Seiten der Versicherungen, geltend gemachte Ansprüche zunächst einmal abzuweisen oder nur unzureichende Zahlungen zu leisten. Man könnte sagen, dass diese Praxis zum Geschäftsmodell der Versicherungen gehört.

Welche Nachweise und Dokumente sollte man seiner Versicherung eigentlich vorlegen, um eine Schadensregulierung zu erhalten?

Maximilian Strohmayer: Das hängt vom konkreten Schadensfall ab. Es gilt die Devise, dass alle geltend gemachten Ansprüche auch belegt werden sollten. Bei einem Sachschaden am eigenen Kfz wird man also zumindest einen Kostenvoranschlag oder ein Schadensgutachten und Fotos vom Schaden vorlegen müssen. Auch andere Sach- und Personenschäden sollten so gut wie möglich dokumentiert werden.

Was kann man tun, wenn die Versicherung eine Zahlung verweigert?

Maximilian Strohmayer: Im Zweifel sollte man einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtanwalt konsultieren. Für diese Fälle empfiehlt es sich, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zu haben, die auch bei kostspieligen Gerichtsverfahren für Anwalts- und Gerichtskosten aufkommt. Insbesondere Gutachterkosten stellen eine empfindliche finanzielle Belastung dar. Sofern außergerichtlich keine bzw. keine ausreichende Zahlung erfolgt, sollte Klage erhoben werden. In vielen Fällen sorgt bereits die Zustellung der Klage für eine plötzliche Zahlungsbereitschaft des Versicherers.

Können Sie ein oder zwei Beispiele aufführen, in welchen bekannten Fällen Versicherungsnehmer den Schaden selber zahlen mussten?

Maximilian Strohmayer: Anstatt auf Einzelfälle möchte ich lieber auf die Rechtslage verweisen. Es kann viele Ursachen haben, wenn eine Versicherung einen Schaden nicht zahlt. Die eigene Versicherung kann zum Beispiel die Zahlung gegenüber ihrem Versicherungsnehmer ganz oder teilweise verweigern oder ihn aber nach erfolgter Zahlung an den Unfallgegner in Regress nehmen, wenn er gegen Pflichten und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag und den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) verstoßen hat. Hierzu gehören z.B. Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder illegale Rennen mit anderen Verkehrsteilnehmern. Aber auch schon eine verspätete Schadensmeldung kann nachteilig sein. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig qualifizierte Beratung in Anspruch zu nehmen.

Unter welchen Umständen könnte sich ein Gerichtsverfahren zum Einklagen des Schadensersatzes lohnen?

Maximilian Strohmayer: Ein Gerichtsverfahren lohnt sich grundsätzlich immer, wenn man als Geschädigter Ansprüche geltend machen möchte, deren außergerichtliche Regulierung die Versicherung verweigert hat. Da ein Gerichtsverfahren langwierig und teuer sein kann, ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung empfehlenswert. Wie bereits gesagt sorgt nicht selten bereits die Zustellung der Klage für eine plötzliche Zahlungsbereitschaft des Versicherers.

Was sagen Sie, könnte auch ein Sachverständiger bei einer verzögerten Schadensregulierung von Vorteil sein?

Maximilian Strohmayer: Sachverständigengutachten sind im Verkehrsrecht in vielen Fällen streitentscheidend. Die Schadenshöhe lässt sich zumeist anhand eines Schadensgutachtens beurteilen, welches meistens bereits außergerichtlich vom Anspruchsteller eingeholt wird. Zu Verkehrsunfällen, bei welchen die Haftung in Streit steht, wird in der Regel ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten vor Gericht eingeholt. Ein Sachverständiger kann bei einer verzögerten Regulierung von großem Vorteil sein. Allerdings sollte sich ein Anspruchsteller vor Einholung eines Gutachtens auf eigene Faust anwaltlich beraten lassen, um nicht am Ende auf vermeidbaren Kosten sitzen zu bleiben, da die Kosten für Privatgutachter nicht immer erstattet werden.

Herr Strohmayer, vielen Dank für das Gespräch!

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