Rainer Friemel: Aktuelles Entschädigungssystem ist unzureichend

Interview mit Rainer Friemel
Wir sprechen mit Rechtsanwalt Rainer Friemel, Fachanwalt für Agrarrecht und Leiter der Rechtsabteilung Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V., welche rechtlichen Fragen bei Nutzungsänderungen von landwirtschaftlichen Flächen auftreten.

In einem eng besiedelten Land wie Deutschland kommt es häufig zu Auseinandersetzungen um die Nutzung von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Welche Fälle betreut Ihre Kanzlei am häufigsten?

Rainer Friemel: Wir vertreten als Juristen des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes unsere Mitglieder regelmäßig in Auseinandersetzungen um die Nutzung von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Häufiger Streitgegenstand ist der sogenannte Flächenverbrauch für nicht landwirtschaftliche Baumaßnahmen, etwa für Infrastruktureinrichtungen wie Autobahnen, Bundesstraßen oder Bahnstrecken sowie Leitungsbaumaßnahmen für Strom- und Gasleitungstrassen. Hinzu kommt auch Flächenverlust durch die Ausweisung neuer Wohnbau- bzw. Gewerbeflächengebiete. In diesem Zusammenhang stellen sich regelmäßig zahlreiche Fragen, insbesondere zur Entschädigung.

Der Ausbau der Hochspannungstrassen „Südlink“ bzw. „Südostlink“ führt zu großen Teilen durch landwirtschaftliche Nutzflächen. Welche Rechte haben die Eigentümer?

Rainer Friemel: Unsere Region ist zwar nicht von der Südlink bzw. Südostlink betroffen, sondern von der A-Nord. Die Problematik ist jedoch vergleichbar. Die von uns vertretenen Eigentümer haben insbesondere das Recht auf Erhalt einer sogenannten Dienstbarkeitsentschädigung. Um das Leitungsrecht betreiben zu können, sind die Anlagenbetreiber verpflichtet, eine Grunddienstbarkeit für die von der Leitung betroffenen Grundstücke einzutragen. Hierfür erhalten die betroffenen Eigentümer eine Entschädigung, die aktuell pro m² Schutzstreifenfläche 35 % des Verkehrswertes (nur bei Erdleitungen) beträgt. Hinzu kommt ein Beschleunigungszuschlag von maximal bis zu 2,00 € je m². Darüber hinaus steht den jeweiligen Bewirtschaftern der Ersatz des sogenannten Flur- und Aufwuchsschadens zu, der im Zusammenhang mit den Bauarbeiten entstanden ist. Schließlich haben die Firmen für eine ordnungsgemäße Bauausführung und im Anschluss daran für eine ordnungsgemäße Rekultivierung Sorge zu tragen, da sowohl die A-Nord, wie auch die Südlink bzw. Südostlink als Erdleitungstrassen geplant sind und insofern einen massiven Eingriff in die Bewirtschaftung darstellen.

Wie hoch fallen die Entschädigungen üblicherweise aus?

Rainer Friemel: Bei den Erdleitungstrassen beträgt die Entschädigung 35 % des Verkehrswertes pro m² Schutzstreifenfläche, bei den Freileitungstrassen 25 % des Verkehrswertes pro m² Schutzstreifenfläche, zuzüglich eines Beschleunigungszuschlags von maximal bis zu 2,00 € pro m². Diesbezüglich ist jedoch anzumerken, dass diese Entschädigungen nur für die sogenannten „Energiewendeleitungstrassen“ gelten, also die, die im Bundesbedarfsplangesetz aufgeführt sind. Für die sonstigen Stromleitungstrassen wird eine Entschädigung von etwa 30 % für Erdleitungstrassen sowie 20 % für Freileitungstrassen gezahlt, jedoch kein Beschleunigungszuschlag. Aus Sicht der betroffenen Eigentümer bzw. der Landwirtschaft ist jedoch das aktuelle Entschädigungssystem unzureichend. Wir fordern daher eine wiederkehrende Vergütung und keine einmalige Entschädigung, weil die Flächen der betroffenen Grundstückseigentümer durch die Leitungsbaumaßnahmen dauerhaft in Anspruch genommen werden und durch eine wiederkehrende Vergütung die Eigentümer an dem wirtschaftlichen Erfolg der Leitung partizipieren können.

Landwirte profitieren vom Ausbau der Erneuerbaren Energien. Welche rechtlichen Vorschriften sind zu beachten, wenn auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ein Wind- oder Solarpark installiert werden soll?

Rainer Friemel: Die Ausweisung eines Wind- oder Solarparks ist insbesondere aus naturschutzfachlichen Gründen sehr kompliziert. Aufgrund des geltenden Naturschutzrechts muss vor einer Ausweisung eines solchen Parks geprüft werden, ob dadurch die vorhandene Flora und Fauna beeinträchtigt werden kann. Ist eine solche Beeinträchtigung zu befürchten, ist die Genehmigungsfähigkeit für solche Anlagen sehr schwierig. Hinzu kommt, dass nicht selten diese Wind- oder Solarparks durch außerlandwirtschaftliche Investoren gebaut werden, die lediglich die Flächen von den Landwirten anpachten. Gleichwohl gibt es auch Landwirte, die sich in Gesellschaften zusammenschließen, um solche Parks – insbesondere Windparks – zu errichten.

Was ist zu tun, wenn Ackerland- und Bauland umgewandelt wird?

Rainer Friemel: Die Umwandlung von Ackerland zu Bauland führt regelmäßig dazu, dass den auf den Flächen wirtschaftenden Landwirte landwirtschaftliche Nutzflächen dauerhaft entzogen werden. Für die Ackerbaubetriebe bedeutet dies regelmäßig ein Verlust von Anbauflächen. Sind in unmittelbarer Nähe von der Baulandgewinnung auch viehhaltende Betriebe betroffen, ergeben sich insbesondere auch immissionsschutzrechtliche Schwierigkeiten durch die Problematik der sogenannten heranrückenden Wohnbebauung. In diesem Fall ist zu prüfen, ob die an die landwirtschaftlichen Betriebe heranwachsende Wohnbebauung immissionsschutzrechtliche Probleme auslöst, insbesondere aufgrund der sogenannten Geruchsimmissionsschutzrichtlinie (GIRL). Solche immissionsschutzrechtlichen Konflikte sind in solchen Fällen leider sehr häufig festzustellen.

Landwirte erhalten häufig Angebote von Großunternehmen. Wie wichtig ist es anwaltlichen Rat während der Verhandlungen einzuholen?  

Rainer Friemel: Die Einholung von anwaltlichem Rat bei Angeboten von Großunternehmen ist aus unserer Sicht unverzichtbar. Die Angebote in Form von Verträgen sind regelmäßig sehr umfangreich und für einen juristischen Laien kaum zu durchdringen. Hinzu kommt, dass wir als landwirtschaftliche Berufsvertretung regelmäßig versuchen, insbesondere bei Leitungsbaumaßnahmen einheitliche Angebote mit den Leitungsbauunternehmen abzustimmen, um so für alle betroffenen Grundstückseigentümer und Bewirtschafter einheitliche Bedingungen zu erzielen.

Herr Friemel, wir danken Ihnen für das Gespräch.

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