Rechtsverletzende Inhalte im Internet unzulässig – Momme Funda (Kanzlei Funda)

Interview mit Momme Funda
Rechtsanwalt Momme Funda ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht der Kanzlei Funda. Im Interview spricht er über unzulässige Veröffentlichungen im Internet und wann ein Webseitenbetreiber dafür in die Haftung kommt.

Immer wieder gibt es Streit über Einträge im Internet, bei denen sich Personen gegen Veröffentlichungen wehren, die ihr sogenanntes „Persönlichkeitsrecht“ gefährden. Warum gehen Urteile oft durch so viele Instanzen, statt das Thema grundsätzlich juristisch zu regeln?

Momme Funda: Eine gesetzliche Regelung für den Umgang mit Persönlichkeitsrechtsverletzungen existiert durchaus. Allerdings sind viele unserer Regelungen ursprünglich nicht für das Internet als Medium erdacht worden und von ihrer Struktur her nicht unbedingt passgenau. Zudem ist es eben stark von den konkreten Umständen im Einzelfall abhängig. Was sich eine Person, die ohnehin in der Öffentlichkeit steht, gefallen lassen muss, muss sich nicht jeder andere bieten lassen. Es wird also nicht funktionieren, dass man eine bestimmte Handlung oder Äußerung per se verbietet. Und gerade weil man jeden Fall kontrovers diskutieren kann, passiert das auch manchmal im gerichtlichen Instanzenzug. Ich habe aber nicht die Wahrnehmung, dass jedes Verfahren über mehrere Instanzen geführt wird.

Wie kann ich mich gegen eine negative Berichterstattung oder die Nennung meines Namens in Posts oder Einträgen in den Suchmaschinen wehren?

Momme Funda: Wenn eine Veröffentlichung im Internet – ganz egal, ob als Artikel in einem Onlinemagazin oder als Suchmaschineneintrag – meine Rechte verletzt, kann ich einerseits gegen denjenigen vorgehen, der hinter der Veröffentlichung steht. Also gegen den Autor. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an den Betreiber der Website, der Suchmaschine oder des Forums zu wenden, wo der Beitrag veröffentlicht wurde. In der Regel haftet der Betreiber aber erst, wenn er Kenntnis von der Rechtsverletzung hat und sie auch nach einem Hinweis darauf nicht entfernt.

Besteht nicht grundsätzlich die Gefahr, dass jeder jeden verunglimpfen und beschuldigen kann, indem Beiträge im Internet veröffentlicht werden?

Momme Funda: Diese Gefahr besteht. Im Internet genauso wie an anderen Orten. Das Internet ist aber ein sehr schnelles Medium und im Bewusstsein einiger Menschen ist noch immer nicht angekommen, dass auch dort Regeln einzuhalten sind. Das bedeutet aber nicht, dass man gegen Rechtsverletzungen nicht vorgehen könnte. Rechtsverletzende Inhalte sind auch im Internet unzulässig und müssen entfernt werden, gegebenenfalls mit gerichtlicher Hilfe. Das Problem in der Praxis ist nur, dass ein Post schneller veröffentlicht ist, als eine gerichtliche Entscheidung erwirkt werden kann.

Wann ist z. B. der Betreiber einer Suchmaschine wie Google oder auch ein Bewertungsportal wir „kununu“ verpflichtet, einen Kommentar, eine Bewertung oder einen Beitrag unverzüglich zu indexieren, bzw. zu löschen?

Momme Funda: Wenn er Kenntnis davon hat, dass der Beitrag die Rechte eines anderen verletzt. Das ist manchmal schwierig zu beurteilen, da schließlich auch die Meinungsfreiheit berücksichtigt werden muss. Es gibt aber durchaus ganz klare Fälle, in denen ein Beitrag offensichtlich nicht von der Meinungsfreiheit geschützt wird. Zum Beispiel wenn Beleidigungen oder klar erkennbare Unwahrheiten verbreitet werden.

Wie kommt es, dass in dem Zusammenhang von Klagen zum Thema „Recht auf Vergessen“ oft das Landgereicht oder auch Oberlandesgericht der Klage stattgibt, der Bundesgerichtshof aber diese abweist?

Momme Funda: Dass die RichterInnen am Bundesgerichtshof Entscheidungen der Instanzgerichte aufheben oder abändern ist in diesem Kontext nicht häufiger der Fall als in anderen Bereichen. Der Bundesgerichtshof prüft immer den Einzelfall und oftmals beruht das Ergebnis der Entscheidung weniger auf den Fragen, um die es den Parteien eigentlich inhaltlich ging, als auf formellen Umständen wie der unzureichenden Beweiswürdigung eines zuvor mit der Sache befassten Gerichts. In der Öffentlichkeit interessiert am Ende aber meist nur das Ergebnis. Und das kann aus ganz verschiedenen Gründen von den Vorinstanzen abweichen.

Wenn eine Zeitung oder ein Journal in einem Bericht einen Namen einer Person in einem negativen Zusammenhang nennt, kann der/die Betroffene dann auf eine Löschung oder Unkenntlichmachung des Namens bestehen?

Momme Funda: Wenn gerade die Nennung des Namens einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellt, gibt es solche Ansprüche. Es findet dann immer eine Abwägung statt zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse und dem

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