„Schenkungen sind ein wichtiges Gestaltungsmittel“ – Sybill Offergeld (ROSE & PARTNER)

Interview mit Sybill Offergeld
Sybill Offergeld ist Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht bei der Kanzlei ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB. Im Interview spricht die erfahrene Mediatorin über Herausforderungen der Testamentsgestaltung und vorsorgende Lösungen für Erbstreitigkeiten.  

Im Jahr 2018 wurden 84,7 Milliarden Euro in Deutschland vererbt. Welche Rechte und Pflichten gehen mit der Annahme eines Erbes einher?

Sybill Offergeld: Eine Erbschaft muss nicht ausdrücklich angenommen werden, mit dem Tod des Erblassers gehen sein gesamtes Vermögen und alle Rechte und Pflichten automatisch auf den bzw. die Erben über – das nennt man Gesamtrechtsnachfolge. Zu den Pflichten zählt auch die Tilgung von Schulden. Grundsätzlich entsteht auch die Pflicht zur Zahlung von Erbschaftssteuer, in manchen Fällen gibt es Befreiungen davon.

Welche Maßnahmen sind im Erbschaftsfall einzuleiten, welche Fristen zu beachten?

Sybill Offergeld: Oft ist es ratsam, dass die Erben beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen; ein Erbschein legitimiert die Erben im Geschäftsverkehr. Das gilt insbesondere dann, wenn der Erblasser kein notarielles Testament errichtet hatte.  Wenn jemand – meist sind dies Angehörige – ein handschriftliches Testament findet oder schon von diesem weiß, muss er es beim Nachlassgericht abliefern. Die wichtigste Frist beim Erbfall ist die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen, die mit der Kenntnis von der Erbschaft beginnt. Eine Ausschlagung kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Nachlass überschuldet ist.

Die Erbschaftssteuer betrug im Jahr 2018 mit 5,7 Milliarden Euro, rund 13 Prozent. Welche sind die wichtigsten Regelungen bei der Bemessung der Erbschaftssteuer?

Sybill Offergeld: Von großer praktischer Relevanz bei der Erbschaftssteuer sind die persönlichen Freibeträge.  Erst wenn diese überschritten werden, fällt Erbschaftssteuer an. Für nahe Angehörige sind die Freibeträge recht hoch, z.B. 400.000 Euro je Kind, so bleiben viele Erbschaften steuerfrei. Entferntere Verwandte und familienfremde Personen haben dagegen nur einen Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro. Zudem gelten für sie höhere Steuersätze als für Ehegatten oder Kinder des Erblassers. Erbschaftssteuerliche Vergünstigungen gibt es darüber hinaus für bestimmte Vermögenswerte wie Immobilien und Unternehmensbeteiligungen.

Die Planung des Nachlasses kann bei größeren Vermögen komplex werden. Was gehört zwingend in jedes Testament?

Sybill Offergeld: Die inhaltlichen Anforderungen an eine letztwillige Verfügung sind ebenso vielfältig wie das Leben selbst. Kern eines Testaments ist natürlich die Erbeinsetzung bzw. Enterbung einzelner Personen. Darüber hinaus gibt es erbrechtliche Instrumente wie Vermächtnisse, Auflagen, Teilungsanordnungen oder auch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung.

Was ist beim Vererben von Unternehmen zu beachten?

Sybill Offergeld: Die goldene Regel ist hier, dass Erbrecht und Gesellschaftsrecht aufeinander abgestimmt werden. Die Unternehmensnachfolge muss zunächst im Gesellschaftsvertrag geregelt werden, dann muss dies im Testament oder Erbvertrag des Unternehmers spiegelbildlich verankert werden. Unternehmer sollten sich also nicht auf die gesetzliche Erbfolge und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen verlassen. Werden gesetzliche Erben nicht dem Gesetz entsprechend als Erben berücksichtigt, können Pflichtteilsansprüchen entstehen, die den testamentarischen Erben – und sodann in manchen Fällen das Unternehmen – in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Dieses und andere Probleme bei der Unternehmensnachfolge lassen sich vermeiden, indem man eine Gestaltung rechtzeitig geplant und möglichst bereits zu Lebzeiten umsetzt.

Was ist beim Vererben von Immobilien zu beachten?

Sybill Offergeld: Immobilien spielen bei vielen Erbschaften sowohl wirtschaftlich als auch emotional eine überragende Rolle. Daher sind sie häufig Anlass für einen Erbstreit. Ohne Testament fallen Immobilien häufig in den Schoß einer Erbengemeinschaft. Dann kommt es nicht selten zu Konflikten: Wer darf die Immobilie nutzen? Soll die Immobilie verkauft, vermietet oder renoviert werden? Einigen sich die Erben nicht, kann es sogar zu einer Zwangsversteigerung kommen. Auch hier ist also Planung ratsam.

Was ist bei Schenkungen zu beachten?

Sybill Offergeld: Schenkungen sind ein wichtiges Gestaltungsmittel. Sie bieten als vorweggenommene Erbfolge die Möglichkeit, Pflichtteile zu reduzieren und Erbschaftssteuerfreibeträge zu nutzen. In beiden Fällen spielt die 10-Jahres-Frist eine Rolle. Schenkungen werden beim Erbfall berücksichtigt, wenn es Pflichtteilsberechtigte gibt. Der Wert der Schenkung schmilz aber mit jeden Jahre um 10% ab,  so wird die Schenkung z.B. nach fünf Jahren nur noch zu 50% berücksichtigt, nach zehn Jahren dann gar nicht mehr. Der Schenkungs-bzw. Erbschaftssteuerfreibetrag entsteht nach zehn Jahren neu.  Schenker sollten ihre eigene Absicherung nicht aus dem Auge verlieren und sich im Zweifel Nießbrauchsrechte, Wohnrechte oder auch Widerrufsrechte vorbehalten; hier ist aber Vorsicht geboten, da Absicherungsrechte die ganze Gestaltung – insbesondere in Bezug auf Pflichtteilsberechtigte – wieder unbrauchbar machen können.

Stiftungen sind bei großen Vermögen ein beliebtes Konstrukt. Was sind die Vorteile von Stiftungen zum Vermögenserhalt und welche steuerlichen Regelungen sind relevant?

Sybill Offergeld: Stiftungen sind vor allem dann ein interessantes Instrument der Nachfolge, wenn es entweder keine Erben gibt oder den Erben der Erhalt des Familienvermögens nicht zugetraut wird. Da sich der Nachlass durch die Einbringung in eine Stiftung quasi verselbstständigt, unterliegt er grundsätzlich nicht mehr dem Zugriff von Erben, Pflichtteilsberechtigten, Schwiegerkindern, Gläubigern, etc. Man muss aber wissen, dass auch der Stifter selbst keinerlei Zugriff mehr auf das in die Stiftung eingebrachte Vermögen hat, die Auflösung einer Stiftung ist in den meisten Fällen ausgeschlossen. Daher eignet sich die Errichtung einer Stiftung nur für sehr große Vermögen. Die ganz überwiegende Mehrheit von Stiftungen in Deutschland haben gemeinnützige Zwecke. Solche gemeinnützigen Stiftungen genießen umfassende Steuerbefreiungen. Familienstiftungen sollen dagegen langfristig die Versorgung der Angehörigen und deren Nachfahren sicherstellen. Auch sie können im Einzelfall bei entsprechender Gestaltung steuerliche Vorteile bringen.

Frau Offergeld, vielen Dank für das Gespräch.

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