Thorsten Krause: Schadenersatzklagen gegen Porsche

Interview mit Thorsten Krause
Wir sprechen mit Rechtsanwalt Thorsten Krause, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Geschäftsführer der KAP RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT MBH aus München über den Abgas-Skandal bei Porsche.

Bei Porsche droht der nächste Abgas-Skandal. Nachdem sich Geschädigte bereits gegen VW positioniert haben, drohen jetzt auch Porsche Schadenersatzklagen?

Thorsten Krause: Schadenersatzklagen gegen Porsche laufen schon längst und entsprechende Urteile wurden auch bereits gesprochen: Unsere ersten beiden Urteile fielen im Mai und August 2019 vor dem Landgericht Stuttgart. In beiden wurden den Klägern weit über 50.000 Euro zugesprochen, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung von Porsche gemäß §§ 826, 31 BGB. Das Gericht wertete die Art der Abgasreinigungen bei einem Porsche Macan S Diesel und einem Cayenne der Kläger als nicht zulässig. Das dritte Urteil aus unserer Kanzlei folgte Ende August 2019. Dabei wurde unserer Mandantin ein Betrag von über 65.000 Euro zugesprochen, ebenfalls für einen Porsche Macan S V6. Die Abgasreinigungen werden in den Urteilssprechungen eindeutig als unzulässig bewertet, die einer Zulassung, bzw. einer Typgenehmigung entgegenstehen. Die EG-Typgenehmigung ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung für die Nutzbarkeit der Fahrzeuge. Wird die Typgenehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wegen unzulässiger Abschalteinrichtung entzogen, dann droht die Stilllegung des Fahrzeuges. Mit anderen Worten: Alle Fahrzeuge mit entsprechender Abgasreinigung – und das betrifft ausnahmslos alle – erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen nicht, das heißt, sie sind illegal auf den Straßen unterwegs. Aus rechtlicher Sicht macht es da keinen Unterschied, ob ein Hobby-Tuner an der Abgasanlage herumschraubt oder ob die unzulässige Funktion vom Hersteller eingebaut wurde. Die beschriebenen Urteile haben KAP Rechtsanwälte erwirkt. Es gibt noch einige weitere Urteile, die in die gleiche Kerbe schlagen, und weitere Verfahren laufen und werden voraussichtlich ähnlich positiv für unsere Mandanten entschieden werden. Das Oberlandesgericht Stuttgart z.B. sieht in unseren Verfahren Ansprüche von Porsche-Käufern unter bestimmten Umständen als gegeben an.

Wo erhalten potentiell Geschädigte Informationen darüber, ob sie von dem Skandal betroffen sind?

Thorsten Krause:  Bei uns und beim Kraftfahrt-Bundesamt. Grundsätzlich ist aus unserer Sicht und den uns bekannten Messwerten praktisch jeder Diesel-Porsche betroffen, weil die manipulative Software in jedem Diesel steckt. Auch bei den Benzinern sind aktuell Manipulationen zum Spritverbrauch zu erkennen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart z.B. hat vor kurzem Ermittlungen gegen Porsche aufgenommen, weil bei behördlichen Kontrollen gezielt mit anderen Zahngrößen innerhalb des Getriebes getrickst wurde. Diese anderen Zahnräder sorgen für eine längere Kraftübertragung. Das macht die Fahrzeuge entsprechend weniger dynamisch, und Porsche deklarierte sie so als deutlich sparsamer im Verbrauch und im CO2-Ausstoß als es im Straßenbetrieb der Fall ist. Sollten sich diese Vorwürfe im weiteren Verlauf der Ermittlungen bestätigen, hieße dies, dass die Porsche AG auch bei Benzinern über keine wirksame Typ-Genehmigung verfügte und Käufer über den tatsächlichen Kraftstoffverbrauch ihrer Fahrzeuge getäuscht wurden. Ob nun Diesel- oder Benzinmotor, eine Prüfung der Ansprüche lohnt in jedem Fall, und ich würde diese auch jedem dringend empfehlen – gerade vor dem Hintergrund möglicher Verjährung. Das geht ja auch ganz fix und einfach, z.B. auf unserer Webseite kap-recht.de. Dort bekommen potentiell Geschädigte zudem eine kostenlose Erstberatung. Wir lassen in diesem Skandal keinen Verbraucher allein. Wir führen die Verfahren, kontaktieren die Rechtsschutzversicherung und informieren zu jeder Zeit transparent und verständlich über den Stand des Verfahrens. Solch ein Full-Service gehört ganz klar zu unserem Selbstverständnis. 

Sammelklagen sind anders als in den USA, in Deutschland nicht möglich. Wie können Geschädigte dennoch Interessen bündeln?

Thorsten Krause: Wir vertreten eine Vielzahl von Geschädigten, sodass sich hieraus ganz klar Vorteile für die Geschädigten durch wertvolle Synergieeffekte ergeben. So haben wir durch die Vertretung von über hundert Porsche-Fahrern und über zehntausend Mandanten im Diesel-Skandal natürlich eine gewisse Expertise zu den Themen entwickelt und können auch ganz anders recherchieren als wenn es “nur” um einen Einzelfall gehen würde.

Wie hoch kann der Schadenersatz im Einzelfall sein?

Thorsten Krause: Das hängt von der Entscheidung des EuGHs ab. Im Moment liegen die Entschädigungen bei dem Kaufpreis abzüglich der Nutzungen, gerechnet auf die Gesamtlaufleistung mit rund 300.000 km. Die exakte Formel lautet:

(Kaufpreis x (Kilometer aktuell – Kilometer bei Kauf)) / (300.000 km – km Stand bei Kauf).

Dass dieser Abzug von Nutzungen Bestand haben wird, ist aktuell in einem unserer Verfahren durch den Europäischen Gerichtshof zu prüfen. Wenn der EuGH beschließt, dass besagte Nutzungsentschädigung für die Kilometer, die bereits mit dem Diesel gefahren wurden, nicht abgezogen wird, erhöht sich die Höhe des Schadensersatzes erheblich, die Kunden können dann den Neupreis des Fahrzeugs zurückfordern. Wenn der Europäische Gerichtshof überdies auch positiv zu den sogenannten “Deliktzinsen” entscheidet, kämen diese noch on top dazu. Dann würde Käufern über einen Schadenersatz hinaus ein Anspruch auf Verzinsung des bezahlten Kaufpreises bereits ab Kaufpreiszahlung zustehen. Dies könnte noch ein paar Tausend Euro mehr bedeuten. Unserer Einschätzung nach werden die Europarichter zum Thema Nutzungsentschädigung und Deliktzinsen im Sinne der Verbraucher entscheiden, sodass in allen Fällen von einer passablen Schadensersatzhöhe gesprochen werden kann. Auch die aktuelle Berechnungsmethode erzielt schon Ergebnisse weit über dem auf dem Markt zu erzielenden Verkaufspreisen für die Fahrzeuge.

Werden die Kosten für die Schadenersatzklagen von der Rechtsschutzversicherung getragen?

Thorsten Krause:  Ein klares Ja, wenn die Rechtsschutzversicherung bereits beim Kauf des Porsches bestanden hat. In der Regel muss sich der Geschädigte um die Deckung nicht selbst kümmern. Das übernimmt die Anwaltskanzlei für ihre Mandanten. Das heißt, sie kontaktiert die Rechtsschutzversicherung und regelt alle Kosten mit dieser direkt. Dem Mandanten entstehen in der Regel keine weiteren Umstände. Einige Versicherungen versuchen zwar ihre Kosten gering zu halten und lehnen die Deckung erst einmal ab – insbesondere bei Anfragen durch Versicherungsnehmer, die nicht über eine Anwaltskanzlei kommen – wir haben da aber Mittel und Wege, Mandanten auch gegenüber ihrer Rechtsschutzversicherung zu ihrem Recht zu verhelfen. Bei Porsche-Mandaten ist das aber meist ohnehin nicht nötig.

Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten für Geschädigte des Porsche Skandals derzeit ein?

Thorsten Krause:  Aus der derzeitigen Erfahrung als sehr gut. Es existieren Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes gegen Porsche, und auch die Messwerte, die uns zu den Porsche-Modellen bekannt sind, zeigen deutliche Auffälligkeiten. Außerdem konnten wir in die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft München II Einsicht nehmen, die die Manipulationen bei der Konzernschwester Audi, die den 3 und 4,2 Liter-Motor für den Porsche-TDI hergestellt und geliefert hat, nehmen. Darin sind die Manipulationen nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft deutlich genannt und beschrieben, wer im Konzern wann und in welchem Umfang Kenntnis von den Betrügereien hatte. Auch ein ehemaliger Porsche-Vorstand kommt in der Anklageschrift vor.  Als erfreulich zu bewerten sind sicherlich die Bemühungen seitens des Porsche-Vorstands, die Missstände in den eigenen Reihen selbst klären zu wollen. Porsche hatte im Herbst 2018 von sich aus eine Untersuchung im eigenen Hause in Zusammenarbeit mit dem Kraftfahrt-Bundesamt angestoßen. Die Untersuchungen laufen noch. Aber diesbezüglich sind Verbraucher von anderen Autobauern ja nicht sehr verwöhnt. Im Gegenteil. Und selbst die internen Untersuchungen im Hause Volkswagen haben aktuell noch nicht ansatzweise Licht ins Dunkel der Abgasmanipulationen gebracht. In jedem Fall wird sich der Abgasskandal in Deutschland ausweiten. Wir konnten bereits erste Urteile gegen Daimler und BMW erstreiten. Aber auch andere Hersteller, die durch anomale Messwerte im Realbetrieb auffallen, werden von unseren Mandanten zur Verantwortung gezogen. Aktuell sind Klagen gegen Fiat, Ford, Opel, Peugeot, Volvo, Nissan und andere Hersteller in Vorbereitung.

Herr Rechtsanwalt Krause, vielen Dank für das Gespräch.

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