Fachanwalt für Arbeitsrecht: Kein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung!

Interview mit Dr. Ingo Plesterninks
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Ingo Plesterninks ist auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Er berät Geschäftsführer, Vorstände und Unternehmen ebenso wie Arbeitnehmer und Betriebsräte. Im heutigen Interview geht es um die Themen Kündigung und Abfindung.

Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage und wie kann sie einem Arbeitnehmer helfen, der unrechtmäßig gekündigt wurde?

Der Arbeitnehmer muss vor allem die Frist für die Kündigungsschutzklage brachten. Diese beträgt 3 Wochen  ab Zugang der Kündigung. Verpasst er diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam. Mit der Kündigungsschutzklage stellt der Arbeitnehmer die Kündigung auf den Prüfstand. Im Mittelpunkt der Prüfung steht, ob es einen ausreichenden Grund für die Kündigung gab, diese also gerechtfertigt war.

Wie wird die Höhe einer Abfindung bei einer Kündigung berechnet und welche Faktoren spielen dabei eine Rolle?

Von Ausnahmefällen abgesehen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung einer Abfindung im Fall einer Kündigung. Die Gerichte gehen jedoch häufig von einer Regelabfindung aus, die sich nach dem Verdienst und der Betriebszugehörigkeit bestimmt und ein halbes Bruttomonatsentgelt je Jahr Betriebszugehörigkeit beträgt. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Faustregel. Am Ende kommt es darauf an, auf welche Summe sich die Parteien einigen.

 Welche Alternativen zur Kündigungsschutzklage stehen einem Arbeitnehmer zur Verfügung, um eine angemessene Abfindung zu erhalten?

Um sich gegen eine Kündigung zu wehren, muss der Arbeitnehmer grundsätzlich Kündigungsschutzklage einreichen, um seine Rechte zu wahren. Parallel kann er jedoch mit seinem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag sprechen. Im Aufhebungsvertrag würden dann Beendigungszeitpunkt und gegebenenfalls Abfindungsansprüche geregelt. Häufig finden sich hier noch andere Regelungen wie zum Beispiel zum Urlaub oder zum Zeugnis.

Welche Rolle spielt die Dauer der Beschäftigung und das Alter eines Arbeitnehmers bei der Festlegung einer Abfindungssumme?

Die Dauer der Beschäftigung und der Verdienst bestimmen die Verhandlungen über die Abfindungssumme. Das Alter spielt bei der Berechnung der Abfindung zunächst keine Rolle, kann aber die Höhe der Abfindung beeinflussen, weil  ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt regelmäßig weniger Vermittlungschancen haben. Umgekehrt kann es auch eine Rolle spielen, dass der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, in absehbarer Zeit in Rente zu gehen und sich dann unter Umständen auch mit einer geringeren Abfindungssumme zufrieden gibt.

Welche Risiken und Herausforderungen sollten Arbeitnehmer beachten, wenn sie eine Kündigungsschutzklage einreichen oder eine Abfindungsvereinbarung aushandeln möchten?

Um die Kündigung anzugreifen, hat der Arbeitnehmer nur 3 Wochen Zeit. In der Regel empfiehlt sich daher, rechtswahrend eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Hält das Gericht die Kündigung für wirksam, trägt der Arbeitnehmer das Risiko, die Kosten seiner Verteidigung und gegebenenfalls auch die Gerichtskosten tragen zu müssen. Häufig laufen Kündigungsschutzklage einerseits und Verhandlungen über eine Aufhebungsvereinbarung oder einen Vergleich andererseits parallel zueinander. Auch die Gerichte wirken in aller Regel auf eine gütliche Einigung der Parteien hin.

Vielen Dank, Herr Dr. Plesterninks.

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