Bernard W. Kaplanian: Weltweiter Kampf um Anleger-Gelder

Interview mit Bernard W. Kaplanian
Cryptocurrency Consulting Munich wurde im Oktober 2020 von Bernard W. Kaplanian ge- gründet. Mit ihm sprechen wir über ProShares, Wertentwicklung des Bitcoins sowie Tipps für Anleger.

An der größten Börse der Welt startete am 19.10.2021 der erste an Bitcoins gekoppelte ETF. Allerdings investiert der Fonds nicht direkt in den Bitcoin. Was ist darunter zu verstehen?

Bernard W.Kaplanian:  Mit „BITO“, dem „BitcoinStrategyETF“ des Investmenthauses ProShares, investiert der Anleger in die Wertentwicklung des Bitcoins. Aus regulatorischen Gründen in den USA erfolgt dies jedoch zunächst nicht als direktes Investment des Fonds in den An- und Verkauf der physisch hinterlegten digitalen Währung Bitcoin, sondern indirekt, d.h. durch den Handel mit Terminkontrakten bzw. Futures auf den Basiswert Bitcoin. Interessant ist dabei für Anleger, dass sie ohne technische Krypto-Hürden wie dem Einrichten eines „cryptocurrency exchange accounts“ oder einer „wallet“ auskommen und dennoch an der Entwicklung des Bitcoins partizipieren können. Überdies können BITO-Anleger bei erfolgreichem Fonds-Management mit weniger Einstiegskapital und mehr Hebelwirkung zu einer höheren Rendite als bei der kapitalintensiven Direktanlage in „echte Bitcoins“ gelangen.

Mehrfach hatte die US-Börsenaufsicht SEC den Indexfonds gestoppt. Warum legte sie diesmal kein Veto ein bzw. warum war diese bisher immer besorgt?

Bernard W.Kaplanian: Erfahrungsgemäß fokussiert die US-Börsenaufsicht SEC auf den Anlegerschutz und möglichst transparente, manipulationsfreie Börsengeschäfte, um die Kapitalmärkte nicht zu verschrecken und daraus möglicherweise drohende Kapitalabflüsse unbedingt zu vermeiden. Trotz der eigentlich sicheren und transparenten Blockchain-Technologie vermutet die SEC nach wie vor hohe Risiken beim Handling des physischen Bitcoins. Dies kam jüngst erneut in ihrer Ablehnungsposition im Rahmen der Zulassungsverfahren der Bitcoin-ETFs von VanEck und WisdomTree zum Ausdruck. Demnach sei der SEC-Argumentation zufolge die zuständige Börse (hier Chicago) nicht in der Lage, „betrügerisches oder manipulatives Handeln [beim Umgang mit physisch hinterlegten Bitcoins] zu unterbinden“ und „Investoren und das öffentliche Interesse zu schützen“. Da beim BITO der Bitcoin nicht als Investment im Fondsvermögen hinterlegt ist, sondern auf Bitcoin-Futures abgestellt wird, sind aus SEC-Sicht vermutlich der Kapitaleinsatz als auch das Verlustrisiko für potenzielle Anleger deutlich geringer. Darüber hinaus sollen US-Börsen womöglich nicht zu sehr ins Hintertreffen im weltweiten Bitcoin-ETF-Handel geraten, denn in Kanada und in Asien boomen die Bitcoin-ETFs bereits. So erreichte der erste kanadische Bitcoin-ETF (mit physischer Bitcoin-Hinterlegung) schon kurz nach seinem Marktstart im Frühjahr 2021 die Milliarden-Dollargrenze.

Das Investieren in Futures birgt einige Risiken. Vor allem Contango und Backwardation sind dabei unerfreuliche Effekte, die auftreten könnten. Können Sie uns die beiden Effekte erklären?

Bernard W.Kaplanian: In Termingeschäften, egal ob mit Schweinehälften, Rohöl oder eben Bitcoins, gibt es die gegenläufigen Entwicklungen „Contango“ und „Backwardation“. Beim „Contango“ steigt die Forward-Kurve in Richtung Zukunft an, da der Terminkurs eines Futures über dem heutigen Kassapreis liegt. Bei der „Backwardation“ dagegen liegt bei fallender Forward-Kurve der Terminkurs unter dem aktuellen Kassapreis. Futures werden oft nur zu spekulativen Zwecken eingesetzt, ohne dass die gehandelten physischen Wirtschaftsgüter auch tatsächlich abgerufen werden. Anstatt dessen werden die Terminkontrakte nach ihrem Auslaufen verlängert oder auch „gerollt“. Bei diesem Auslaufen und Verlängern entstehen – je nach der Preisdifferenz in der Zukunft – sogenannte „Rollgewinne“ oder auch „Rollverluste“. Es bleibt zu hoffen, dass das jeweilige ETF-Management – auch das von BITO – hierbei ein glückliches Händchen beweist und einen positiven „Roll-Saldo“ erzielt, um ihren ETF-Anlegern entsprechende Ausschüttungen leisten zu können.

Immer wieder stellt sich die Frage, warum ETF-Anbieter ihr Investment nicht mit Bitcoins hinterlegen. Grund sollen Anweisungen der SEC gewesen sein. Wie begründet die SEC das Verbot?

Bernard W.Kaplanian: Wie schon zuvor gesagt, hat die SEC ihr Veto gegen die Zulassung von Bitcoin-ETFs mit physischer Bitcoin-Hinterlegung damit begründet, dass die digitale Währung Bitcoin ein zu unsicheres Investment darstelle, bei welchem betrügerisches oder auch manipulatives Handeln der Beteiligten derzeit nicht ausgeschlossen werden könne. Dazu kam, dass die betroffene Börse (Chicago) die Sicherheits-Anforderungen der SEC in Bezug auf den Handel mit dem physischen Produkt Bitcoin nicht vollumfänglich sicherstellen konnte. Soweit sich ein ETF aber auf Bitcoin-Futures ohne physische Hinterlegung stützt, sieht die SEC weniger Sicherheitsrisiken.

Die Zulassung an der New Yorker Börse könnte auch ein Startschuss für europäische Börsen sein. In Kanada und Deutschland gibt es bereits dedizierte Bitcoin- bzw. Krypto-ETFs. Die meisten sind allerdings in Deutschland nicht zum Vertrieb zugelassen. Denken Sie der neue Bitcoin-ETF in den USA hat eine Signalwirkung auf europäische Finanzmärkte?

Bernard W.Kaplanian: Die Zulassung des Bitcoin-ETFs in den USA und dann gleich an der New Yorker Börse löst sicherlich eine bestimmte Signalwirkung aus, so im Sinne von „hey, schaut her, jetzt beginnt auch in den USA der Börsenhandel mit Bitcoin-Fonds“. Am Ende des Tages geht es natürlich immer um den weltweiten Kampf um Anleger-Gelder. Auch die Börsen selbst stehen in weltweiter Konkurrenz. Da ist es eigentlich egal, mit welchem Produkt gehandelt wird, Hauptsache, es wird gehandelt. Ob die Signalwirkung des BITO auch Deutschland erreicht, bleibt abzuwarten. In Deutschland und in der EU sind Bitcoin-ETFs wie BITO (bitte nicht mit auch in Deutschland gehandelten Krypto-ETNs oder -ETCs verwechseln) ja rechtlich noch gar nicht zulassungsfähig (vgl. hierzu die Leitlinien „OGAW“ und „UCITS“), weil Indexfonds nicht nur mit einem einzigen Asset – in diesem Fall dem Bitcoin – sondern mit mindestens fünf Assets aufgelegt werden dürfen. Daher ist bei einer Signalwirkung in Europa vermutlich weniger auf Deutschland und die EU zu schauen, sondern eher auf die Börsen außerhalb der EU, z.B. in der Schweiz, in Kanada, in Asien und Australien.

Herr Kaplanian, vielen Dank für das Gespräch!

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