Ines Schmidt: Gendergerechte Sprache verhindert Diskriminierungen

Interview mit Ines Schmidt
Ines Schmidt ist Diversity-Beauftragte der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Mit ihr sprechen wir über Verhinderung von Diskriminierung, Geschlechtergerechtigkeit sowie gendergerechte Sprache.

Die FAZ und die Hochschule Darmstadt haben in einer Umfrage herausgefunden, dass 16 von 30 DAX-Unternehmen die Einführung von gendergerechter Sprache planen. Wie ist Ihre Meinung dazu?

Ines Schmidt: Die BVG begrüßt die Einführung von gendergerechter Sprache – in unserem Unternehmen befinden wir uns bereits in der Umsetzungsphase. Gendergerechte Sprache verhindert Diskriminierungen auf verschiedenen Wegen. Unmittelbar sorgt sie dafür, dass Personen – gleich welchen Geschlechts – direkt angesprochen werden. Das betrifft nicht nur die Ansprache von Frauen und Männern, sondern auch diverser Personen. Mittelbar unterstützt die gendergerechte Sprache bei der Verhinderung von Diskriminierungen dadurch, dass sie (unbewusste) Stereotype im Denken und Handeln abbaut.

Es ist fraglich, ob eine echte Geschlechtergerechtigkeit erreicht werden kann, wenn die Gesellschaft nicht bereit ist, sich zu verändern oder umzudenken. Die gendergerechte Sprache ist ein kleines Zahnrad in diesem Prozess – gewiss, ein sehr emotionales für viele. Aber Sie hilft dabei. Z. B. stellen sich Menschen nun nicht mehr nur einen Mann vor, wenn wir von „Busfahrer*innen“ reden oder schreiben. Das war früher anders und prägte lange Zeit die Verfestigung von männer- oder frauendominierten Berufen aufgrund von Stereotypen.

Haben Sie bereits gendergerechte Sprache intern bzw. in der Kommunikation mit Kunden eingeführt?

Ines Schmidt: Die BVG setzt auf genderechte Sprache in der internen und externen Kommunikation. Dies kann entweder dadurch umgesetzt werden, dass neutrale Begriffe verwendet werden, wie z.B. Mitarbeitende anstatt Mitarbeiter oder durch das Einfügen des Gendersternchens, also Mitarbeiter*innen. In Mailings benutzen wir eine systemseitig generierte Abschlussformulierung: „Wir möchten alle Personen mit der von ihnen bevorzugten Anrede ansprechen. Teilen Sie mir gern mit, wie ich Sie in folgenden Kontakten anschreiben darf.“ Des Weiteren achten wir bei unserer internen- & externen Kommunikation auf die Ausgewogenheit unserer Bild- & Schriftsprache. Das betrifft beispielsweise auch stark das Recruiting in der BVG. Wir haben auch bereits seit Jahren einen Frauenförderplan, der permanent weiterentwickelt wird. Im Bereich der Diskriminierungsprävention haben wir intern diverse Aktionen oder Maßnahmen, die unmittelbar oder mittelbar mögliche Diskriminierungen abbauen sollen. Auch diverse interne Schulungen thematisieren Vielfalt, deren Dimensionen und Antidiskriminierung. Hausintern haben wir außerdem ein Diversity Management. Wir haben einen Diversity-Manager, der sich in Vollzeit mit Themen und Anliegen rund um die Diversity-Dimensionen beschäftigt. Aktuell wird ein BVG-weiter Diversity-Kodex entwickelt, aus denen weitere präventive und antidiskriminierungsrelevante Maßnahmen abgeleitet werden.

Glauben Sie, dass gendergerechte Sprache bei Kunden besser ankommt und damit dem Absatz steigern kann?

Ines Schmidt: Das ist schwer einzuschätzen. Uns ging es bei der Entscheidung für gendergerechte Sprache aber nicht um Absatzsteigerungen. Uns ging es darum, die Weichen dafür zu stellen, dass sich alle Menschen – intern und extern – angesprochen und bei uns wohlfühlen können.

Es kann natürlich einen positiven Effekt auf die Fahrgastzahlen haben, wenn sich alle Menschen sicher und gut aufgehoben im Berliner ÖPNV fühlen.

Wie hoch ist der Frauenanteil in Ihrem Unternehmen? Und verdienen Frauen bei Ihnen so viel, wie die Männer im gleichen Beruf?

Ines Schmidt: Der Frauenanteil in der BVG beträgt aktuell ca. 20 Prozent. Dazu muss man aber wissen, dass die Verkehrsbranche mit ihren typischen Berufsbilden seit Beginn vor über 100 Jahren sehr stark von Männern geprägt war. Wir arbeiten konsequent und erfolgreich daran, das Schritt für Schritt zu ändern. Das Gehalt in der BVG ist im Tarifvertrag TV-N Berlin festgelegt. Dieser beinhaltet eine transparente Entgeltordnung für das gesamte Tätigkeitsspektrum bei uns. Basierend auf den Anforderungen und Aufgaben der jeweiligen Tätigkeit. Auch die jeweilige Eingruppierung erfolgt auf Grundlage fester Strukturen und Regeln. Daher gilt für alle Geschlechter – auf Grundlage von Anforderungen, Aufgaben und Betriebszugehörigkeit – das gleiche Vergütungssystem.

Frau Schmidt, vielen Dank für das Gespräch!

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