Bengt Ebeling: Betroffene müssen den Schaden unverzüglich melden

Interview mit Bengt Ebeling
Bengt Ebeling ist Abteilungsleiter Sach-Haftpflicht Privatkunden bei der SIGNAL IDUNA Gruppe. Mit ihm sprechen Schäden infolge von Naturkatastrophen, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sowie Elementarschutz.

Das Unwetter und das daraus resultierende Hochwasser kostet Versicherungen Milliarden. Ungewöhnlich starke Niederschläge kommen in Deutschland heute doppelt so häufig vor wie vor 100 Jahren. Welche Versicherungen zahlen bei Naturkatastrophen wie Hochwasser?

Bengt Ebeling: Bei Schäden infolge von Naturkatastrophen wie beispielsweise Hochwasser leistet die Elementarschadenversicherung Abhilfe. Sie ist eine Erweiterung von Gebäude- bzw. Hausratversicherung und springt ein nach Schäden durch Überschwemmungen auch aufgrund von Starkregen und Hochwasser, Erdbeben, -fall- und -rutsch, Schneedruck sowie von Lawinen und Vulkanausbrüchen.

Welche Versicherung zahlt überhaupt welchen Schaden? Gibt es da Unterschiede, die z.B. ein Hausbesitzer kennen muss?

Bengt Ebeling: Als Hausbesitzer ist neben meiner Haus- oder Wohnungseinrichtung auch das eigene Haus verschiedenen Gefahren ausgesetzt. Zum vollständigen Versicherungsschutz gehören daher Hausrat- und Wohngebäudeversicherung.

Eine Hausratversicherung greift auch ohne Wohneigentum bei Einbruchdiebstahl oder Schäden an der persönlichen Einrichtung und sogar bei Diebstahl von persönlichen Sachen aus dem Auto oder bei Taschendiebstahl in gewissen Umfang. Über die Gebäudeversicherung wiederum sind Schäden an der Immobilie selbst versichert. Mit diesen Versicherungen ist eine grundlegende Absicherung sichergestellt. Beide lassen sich um spezifische Bausteine erweitern. Diese Erweiterungen reichen vom erwähnten Elementarschutz über Glasbruch bis hin zum Cyberschutz und zur Versicherung von moderner Haus- und Umwelttechnik wie Wallboxen, Photovoltaik- und Klimaanlagen, um hier nur einige zu nennen.

In welche schwierige finanzielle Position werden Versicherungen gebracht? Können sich Versicherungen von hohen Ausgaben erholen, oder gibt es auch Konkurse und Zahlungsunfähigkeit in der Branche?

Bengt Ebeling: Auch nach großen Schadenereignissen befinden sich die Versicherer hierzulande in einer stabilen finanziellen Position. Dafür sorgen die in Deutschland geltenden regulatorischen Anforderungen für Versicherungen wie beispielsweise Solvency II. Zusätzlich bieten insbesondere nach Großschadenereignissen wie „Bernd“ auch die Rückversicherer, sozusagen die Versicherung der Versicherer, weitere Stabilität. Konkurse oder Zahlungsunfähigkeit von namhaften Versicherern sind vor diesem Hintergrund nicht zu erwarten. 

Was müssen Betroffene bei einem Schadensfall tun? Müssen diese selbst versuchen einen Schaden zu reparieren?

Bengt Ebeling: Betroffene müssen den Schaden unverzüglich melden. Darüber hinaus unterliegen sie der sogenannten Schadenminderungspflicht. Das bedeutet, dass sie versuchen müssen, den Schadenumfang zu minimieren, sobald ein Schaden eintritt. Generell gilt aber: erst anrufen, dann den Schaden reparieren.

Im Zuge von „Bernd“ haben wir unseren Kunden allerdings empfohlen, über die unmittelbare Schadenminderung hinaus weitere Maßnahmen zur Minimierung/Behebung der Schäden zu ergreifen, auch ohne, dass im Vorfeld eine persönliche Rücksprache mit der Schadenabteilung in unserem Hause erfolgt ist. Dies soll es in der aktuellen Situation ermöglichen, den Zustand ihres Eigentums in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen.

Welche Pflichten der Versicherungsnehmer gibt es? Was müssen sie tun, damit die Versicherung greift?

Bengt Ebeling: Erste Voraussetzung, um vom Versicherungsschutz zu profitieren, ist die volle Beitragszahlung in vereinbarter Höhe. Tritt ein Schaden ein, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Schaden zu melden (inkl. Auskunfts- und Belegpflicht) und dessen Umfang zu minimieren – soweit es ihm möglich ist. Darüber hinaus sind alle Vereinbarungen, die zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer getroffen wurden, einzuhalten – dazu zählen insbesondere die Einhaltung von Obliegenheiten/Sicherheitsvorschriften/behördlichen Vorschriften des Versicherungsproduktes.

Besteht die Gefahr, dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn Betroffene falsche Angaben gemacht haben oder Vertragsinhalte falsch verstanden und somit anders ausgelegt haben?

Bengt Ebeling: Hat der Versicherungsnehmer falsche Angaben gemacht, weil er Vertragsinhalte falsch verstanden hat, suchen wir gemeinsam nach einer Lösung. Das kann beispielsweise eine Teilerstattung sein im Schadenfall. Jedes Beratungsgespräch wird allerdings durch ein Beratungsprotokoll dokumentiert, was die Möglichkeiten für fehlerhafte Beratungen oder Missverständnisse deutlich reduziert hat. Sofern der Kunde jedoch vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat, besteht gegebenenfalls kein Versicherungsschutz und wir behalten uns vor, vom Vertrag zurückzutreten.

Herr Ebeling, vielen Dank für das Gespräch!

Interview teilen: 

Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp
No related posts found for the provided ACF field.

Zum Expertenprofil von Bengt Ebeling

Bengt Ebeling

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter diesem Link:

Weitere Interviews

die neusten BTK Videos