Björn Olbrich: Neue Regeln bei der Besteuerung von Personenversicherungen ab 2022

Interview mit Björn Olbrich
Björn Olbrich ist Geschäftsführer TBO Versicherungsmakler GmbH in Kaarst. Im Interview reden wir mit ihm über Änderungen der Versicherungssteuer sowie Berufsunfähigkeitsversicherung.

Der Bundestag hat die Änderungen bei der Versicherungssteuer verabschiedet. Ab 2022 gelten neue Regeln bei der Besteuerung von Personenversicherungen. Dann müssen 19 % Mehrwertsteuern auf z.B. Pflegeversicherungen gezahlt werden. Ist das gerecht?

Björn Olbrich: Nach unserem Kenntnisstand betrifft die Besteuerung nur Fälle, bei denen der Empfänger der Versicherungsleistung nicht gleichzeitig die versicherte Person oder ein naher Verwandter (z.B. Eltern) ist. Betroffen sind dadurch insbesondere Spieler- und Künstlerausfallversicherungen, durch die sich Sportvereine und Veranstalter gegen den Ausfall ihrer Stars versichern. In diesen Fällen lässt sich durchaus schlüssig argumentieren, dass diese Versicherungen inhaltlich Betriebsunterbrechungsversicherungen ähnlich sind, die seit Jahr und Tag der Versicherungssteuer unterliegen. Insofern sehen wir hier kein Gerechtigkeitsproblem. Jedoch kennen wir nicht jede betroffene Konstellation, sodass die Gesetzesänderung durchaus auch unbillige Härten beinhalten könnte.

Diese Gesetzesänderung geht zu Lasten derjenigen, die sowieso schon ordentlich Steuern zahlen, nämlich Selbstständige und Angestellte, wenn sie z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Wie erklärt man das den Versicherten?

Björn Olbrich: Wir gehen davon aus, dass in den betroffenen Fällen in aller Regel große Unternehmen die Steuerschuldner sein werden. Insofern sehen wir bei Selbstständigen und Angestellten keinen Erklärungsbedarf. Für uns relevant könnten eher Key-Person-Policen sein, in denen Unternehmen Führungskräfte gegen Tod oder schwere Krankheiten versichern und im Leistungsfall die Versicherungsleistung empfangen, um z.B. einen gleichwertigen Vertreter oder Interimsmanager zu bezahlen. Sind diese Fälle auch von der Steuerpflicht umfasst -was nach unserer Kenntnis noch nicht verbindlich geklärt ist- bestünde durchaus Erklärungsbedarf, da Key-Person-Policen in unserem Kundenklientel durchaus häufiger vorkommen. Allerdings halten wir die Mehrkosten insgesamt für recht überschaubar, weshalb wir auf Kundenseite keine heftigen Reaktionen erwarten.

Die Branche kritisiert das neue Gesetz scharf. Ist der geschätzte Verwaltungsaufwand von ca. 100 Millionen und ein Bereitstellungsaufwand von nochmal 50 Mio. für die Versicherungskonzerne wirklich so hoch, oder ist das „Panikmache“?

Björn Olbrich: Geht man davon aus, dass diese Zahlen stimmen, sind nicht die absoluten Ausgaben das Problem, sondern die Tatsache, dass nur mit Steuermehreinnahmen von ca. 6 Mio.€ pro Jahr gerechnet wird. Kontrollieren können wir Zahlen natürlich nicht. Dass aber ein Branchenverband, der die Gesetzesänderung abwenden möchte, mit hohen Ausgaben und geringen Einnahmen „trommelt“, kann nicht verwundern. Bei den betroffenen Versicherungssparten handelt es sich um solche mit verhältnismäßig niedrigem Digitalisierungsgrad und viel „Handarbeit“. Daher rechnet die Branche möglicherweise auch längst überfällige Modernisierungskosten in ihre Zahlen mit ein. Werden die Versicherer gezwungen, Geld in die Verwaltung solcher Versicherungsprodukte zu stecken, könnte sich dies am Ende vielleicht sogar als Segen herausstellen, da diese dann für den Vertrieb attraktiver werden könnten und somit höheren Absatz finden.

Wenn auch Pflege- und private Krankenversicherungen vom neuen Gesetz betroffen sind, wie kann man die Versicherten Ihrer Meinung nach an anderer Stelle entlasten?

Björn Olbrich: Da nahezu keine Privatkunden von der Reform betroffen sein werden, besteht aus unserer Sicht kein Grund, über Entlastungen zu sprechen. Einen deutlich größeren Einfluss auf die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung wird sich zum Jahreswechsel 2021/22 zeigen, wenn die privaten Krankenversicherer erstmals die Mehrausgaben durch Corona auf die Beiträge aufschlagen werden. Hier erwarten wir erhebliche Probleme für viele Kunden, für die Entlastungen bitter nötig sein werden.

Das Gesetz betrifft allerdings erst Verträge, die ab 2022 abgeschlossen werden. Befürchten Sie Einbußen, weil viele z.B. eine BU dann nicht mehr abschließen?

Björn Olbrich: Nein. Da es sich weitgehend um Nischenprodukte handelt, werden wohl eher Spezialmakler betroffen sein, die sich auf große Sportvereine und Veranstalter spezialisiert haben. Sollte die Steuerreform auch die Key-Personen-Policen betreffen, wird das die Produkte mancher Kunden zwar verteuern. Da mit diesen Versicherungen aber wirtschaftlich extrem kritische Situationen abgewendet werden, rechnen wir nicht mit weniger Vertragsabschlüssen.

Wenn man von einem durchschnittlichen monatlichen Beitrag von 600 Euro für eine private Krankenversicherung ausgeht, dann bedeutet die Erhöhung der Versicherungssteuer eine Mehrbelastung von 114 Euro. Kann man diesen Betrag steuerlich geltend machen?

Björn Olbrich: Private Kranken- und Pflegeversicherungen werden in der überwältigenden Zahl der Fälle nicht von der Reform betroffen sein. In anderen Versicherungszweigen ist die Versicherungssteuer aber von der Steuer absetzbar. Daher wird dies vermutlich auch hier der Fall sein, wobei ja überwiegend Unternehmen Steuerschuldner sein werden.

Herr Olbrich, vielen Dank für das Gespräch!

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