Dr. Matthias Salge: Hausratversicherung schützt die Vermögenswerte

Interview mit Dr. Matthias Salge
Dr. Matthias Salge ist Vorstandssprecher der GEV Grundeigentümer-Versicherung. Mit ihm sprechen wir über ungewöhnlich starke Niederschläge, Übernahmen durch Versicherungen sowie Vorgehensweise bei einem Schadensfall.

Das Unwetter und das daraus resultierende Hochwasser kostet Versicherungen Milliarden. Ungewöhnlich starke Niederschläge kommen in Deutschland heute doppelt so häufig vor wie vor 100 Jahren. Welche Versicherungen zahlen bei Naturkatastrophen wie Hochwasser?

Dr. Matthias Salge: Die GEV ist ein Spezialversicherer für Immobilien. Wir schützen das Vermögen unserer Kunden vor allem durch Wohngebäude- und Hausratversicherungen. Jeweils ergänzt mit dem wichtigen Elementarschutz sind das die Versicherungen, die sowohl das Haus als auch das Hab und Gut darin gegen Hochwasserschäden absichern.

Welche Versicherung zahlt überhaupt welchen Schaden? Gibt es da Unterschiede, die z.B. ein Hausbesitzer kennen muss?

Dr. Matthias Salge: Wie der Name schon sagt, deckt die klassische Wohngebäudeversicherung Schäden rund um die Immobilie ab, unter anderem durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die Hausratversicherung schützt die Vermögenswerte, die innerhalb des Hauses, aber auch auf der Terrasse oder in der Garage stecken: Möbel, Technik, Kleidung, Fahrräder etc. Wir empfehlen Hausbesitzern gern, Wohngebäude und Hausrat aus einer Hand zu versichern. Im Schadenfall gibt es so keine Diskussion um Zuständigkeiten, und die Regulierung kann schnellstmöglich stattfinden. Um auch Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsche, Lawinen und Schneedruck auf dem Dach, wie vor ein paar Jahren in Bayern, abzusichern, brauchen Hausbesitzer neben der Wohngebäudeversicherung unbedingt auch einen Elementarschutz. Wir haben gerade wieder gesehen, wie verheerend die Schäden aufgrund von Naturkatastrophen sein können. Gerade Starkregenereignisse nehmen zu. Man sollte auch an eine Elementarversicherung für den Hausrat denken, denn in Möbeln, Wertgegenständen und Technik steckt meist ein beträchtliches Vermögen.

In welche schwierige finanzielle Position werden Versicherungen gebracht? Können sich Versicherungen von hohen Ausgaben erholen, oder gibt es auch Konkurse und Zahlungsunfähigkeit in der Branche?

Dr. Matthias Salge: Auch Versicherungsunternehmen sind glücklicherweise versichert. Im Fall des Schadenereignisses Tief Bernd tragen die Rückversicherungsunternehmen einen Großteil der Schäden. Auch Rückversicherungsunternehmen sind wiederum rückversichert. So werden die finanziellen Konsequenzen eines lokalen Ereignisses international verteilt.

Auch für die GEV ist dank unserer sehr effizienten Rückversicherungsverträge bei einem Fall wie Tief Bernd trotz voraussichtlicher Schadenauszahlungen in Millionenhöhe das versicherungstechnische Risiko begrenzt.

Was müssen Betroffene bei einem Schadensfall tun? Müssen diese selbst versuchen einen Schaden zu reparieren?

Dr. Matthias Salge: Akute Notfallmaßnahmen, die weitere Schäden verhindern, sollten sofort durchgeführt werden, zum Beispiel ein zerstörtes Dach provisorisch mit einer Plane abdichten oder den Keller auspumpen. Dann sollte unverzüglich die Schadenmeldung beim Versicherer erfolgen. Da die Telefone bei großen Schadenereignissen oft besetzt sind, ist häufig das Online-Schadenmeldeformular der schnellste Weg. Dies wird von allen guten Versicherungsunternehmen mittlerweile angeboten und ist genauso gültig wie eine Schadenanzeige per Telefon. Wichtig sind dabei Fotos der Schäden! Die sind ja heutzutage mit einem Smartphone schnell gemacht. Dann sind die Schäden auch gegenüber der Versicherung gut dokumentiert. Wir schätzen den Schaden dann ein und entscheiden, ob ein Sachverständiger eingesetzt wird oder nicht. Darum muss sich der Geschädigte nicht kümmern. Viele Versicherungen zeigen sich übrigens im Falle der aktuellen Überschwemmungen sehr kulant in der Schadenregulierung. Auch wir bei der GEV haben eine Sonderregelung eingeführt: Schäden bis 5.000 Euro können von der Katastrophe betroffene Kunden mit Elementarschutz ganz unbürokratisch direkt reparieren lassen und später bei uns einreichen.

Welche Pflichten der Versicherungsnehmer gibt es? Was müssen sie tun, damit die Versicherung greift?

Dr. Matthias Salge: Der Versicherungsnehmer hat, wie bereits erwähnt, eine Schadenminderungspflicht. Das bedeutet: Er muss den Schaden so gering wie möglich halten, zum Beispiel das Eindringen von Regenwasser vermeiden und herumliegende Gegenstände wie Dachziegel etc. wegräumen. Auch besteht eine Verkehrssicherungspflicht, wenn Fahrbahnen und Fußwege durch einen Schaden betroffen sind.

Besteht die Gefahr, dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn Betroffene falsche Angaben gemacht haben oder Vertragsinhalte falsch verstanden und somit anders ausgelegt haben?

Dr. Matthias Salge: In der Tat ist der Versicherungsnehmer zu gewissen Informationen verpflichtet. Einmal sind zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses alle Informationen wahrheitsgemäß und vollständig dem Versicherer zu melden. Das nennt man vorvertragliche Anzeigepflicht. Falls relevante Sachverhalte verschwiegen werden, ist der Versicherer im Schadenfall von der Leistung befreit oder kann die Leistung kürzen. Zum Beispiel: Nebengebäude wie Carport oder Gartenhäuschen wurden nicht genannt, oder die Bauweise des Hauses, ein Schwimmbad, ein Wohnraum im Keller oder die Wohnfläche nicht korrekt angegeben. Dieselbe Informationspflicht hat der Versicherungsnehmer grundsätzlich auch im Verlauf des Vertrages, wenn sich etwas ändert. Man sollte also dem Versicherer melden, wenn sich die Wohnfläche vergrößert, zum Beispiel durch Dachausbau oder Kellerausbau, wenn ein Gartenhäuschen gebaut wird oder ein Wintergarten das Haus erweitert. Dementsprechend sollten der Vertrag und die Prämie angepasst werden. Schließlich möchte man im Schadenfall die An- oder Ausbauten auch vollständig zum Neuwert ersetzt bekommen.

Herr Salge, vielen Dank für das Gespräch!

*Bild Grundvers © 

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