Know-how wird sich durchsetzen – Juliane Arlt (Westminster Unternehmensgruppe)

Interview mit Juliane Arlt
Juliane Arlt ist Asset Managerin der Westminster Unternehmensgruppe. Im Interview spricht sie über Maklergebühren beim Immobilienkauf und bewertet deren Aufteilung.

Zum Ende dieses Jahres 2020 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass bei Kauf einer Wohnung oder eines Hauses der Käufer nur noch zur Hälfte die Maklercourtage zahlen muss. Ist das eine gute Regelung?

Juliane Arlt: Prinzipiell ist es ist eine faire Lösung geworden. Ob diese jedoch tatsächlich dazu beitragen wird, dass sich nun in Deutschland mehr Haushalte für den Erwerb von Eigentum entscheiden, sehe ich noch als fraglich.

Es heißt, Einzelbeauftragungen bei voller Zahlung der Maklergebühren sind dennoch weiterhin möglich. Was bedeutet das genau?

Juliane Arlt: Der Verkäufer kann sich dazu verpflichten, die gesamte Courtage zu zahlen, was durchaus ein Vorteil in der Vermarktung sein kann, besonders an schwierigeren Standorten.

Zudem gilt die Neuregelung zur Maklerprovision nur für Verbraucher, d. h. für gewerbliche Käufer kann die Verteilung der Maklercourtage auch weiterhin anders vereinbart werden.

Dem Käufer muss nachgewiesen werden, dass der Verkäufer eines Objektes mindestens 50% Maklergebühr selbst bezahlt hat, um den Provisionsanspruch des Maklers an den Interessenten zu begründen. Das hört sich kompliziert an, oder?

Juliane Arlt: Nein, es ist nicht wirklich kompliziert, nur muss man sich eben auf die Umstellung einstellen und es wird ggf. etwas länger dauern, bis der Makler seine komplette Provision erhalten hat.

Wenn Makler aber weiterhin von beiden Seiten – Käufer und Verkäufer – beauftragt werden, bekommen sie trotzdem zweimal Provision. Also trifft Sie die Gesetzesänderung doch gar nicht so hart?

Juliane Arlt: Es wird stärker um die Höhe der Provision verhandelt werden. Hier hat der Verkäufer derzeit eine stärkere Position als der Käufer, der hierdurch letztendlich jedoch auch profitiert. Der Immobilienmakler muss nun auch seinen Wert gegenüber dem Verkäufer verkaufen. Hier wird sich fachliches Know-how durchsetzen, eine Entwicklung, die ich sehr begrüße.

Beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeeinheiten gilt diese Regelung allerdings nicht. Warum denn nicht, und ist das nicht eine Benachteiligung für den Käufer?

Juliane Arlt: Das könnte man so sehen, wobei in diesen Kategorien weniger Verbraucher und mehr gewerbliche Erwerber tätig sind, für die das neue Gesetzt eh nicht gilt.

Welche Rolle spielt der Lobbyverband IVD (Bundesverband der Immobilienmakler) bei dieser Änderung des Maklergesetzes?

Juliane Arlt: Der IVD hat, denke ich, mit Erfolg bei den Gesprächen mit der Politik mitgewirkt. SPD und Grüne haben zunächst einen ganz anderen Vorschlag auf den Tisch gelegt. Der IVD setzt sich hierbei nicht nur für die Makler ein, sondern trägt vor allem auch durch sein Wissen aus der Branche dazu bei, sinnvolle Lösungen zu schaffen. Ein hartes Bestellerprinzip wäre auch für den Verbraucher nicht von Vorteil gewesen.

Frau Arlt, vielen Dank für das Gespräch.

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Juliane Arlt

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