Matthias Wolf: Sachwerte als Inflationsschutz?

Interview mit Matthias Wolf
Matthias Wolf ist Geschäftsführer der FMW Finanzberatung GmbH. Mit ihm sprechen wir über Angst vor Inflation, Alternative zu Geldinvestments sowie Vorteile von Sachwertinvestments.

Die Angst vor Inflation ist zurück. Eine Alternative zu Geldinvestments sind Sachwertinvestments. Welche Assetklassen zählen hierzu?

Matthias Wolf: Klassische Sachwerte sind in erster Linie Immobilien, Aktien und Edelmetalle. Auch Rohstoffe werden bisweilen als gesonderte Anlageklasse angesehen. Grundsätzlich lässt sich jedes Wirtschaftsgut, das knapp und begehrt genug ist, um langfristig seinen Wert in Geldeinheiten zu steigern, als Sachwertinvestment betrachten, beispielsweise Kunstgegenstände, Oldtimer, seltene Münzen und Briefmarken. Bei Kryptowährungen wie dem Bitcoin scheiden sich die Geister; hier steht ein Elchtest im Falle einer massiven Wirtschafts- und Finanzkrise noch aus. 

Welche Vorteile bieten Sachwertinvestments gegenüber klassischen Bank- und Versicherungsprodukten?

Matthias Wolf: Sachwerte verfügen über kein Gegenparteirisiko: Sie können entsprechend nicht aus zivilrechtlichen Gründen wertlos werden, weil es keinen Vertragspartner gibt, der pleitegehen könnte. Bei allen Geldwerten besteht dieses Risiko, auch wenn es hierzulande in der öffentlichen Diskussion oftmals ausgeblendet wird. Fakt ist jedoch, dass jedes Guthaben, sei es auf dem Girokonto oder dem guten, alten Sparbuch, einen Kredit des Anlegers an das jeweilige Kreditinstitut darstellt, der im Falle einer gewaltigen Schieflage bis hin zur Insolvenz auch notleidend werden kann. Wer ein solches Szenario angesichts der ausgefeilten gesetzlichen und zusätzlichen privaten institutsübergreifenden Sicherungssysteme für ausgeschlossen hält, möge etwa “Herstatt Konkurs“ googeln. Für Versicherungsunternehmen gilt dieses Risiko analog. Selbst Bargeld unterliegt einem Gegenparteirisiko, welches im Falle einer Währungsreform (in Deutschland im Ergebnis dreimal im 20. Jahrhundert) schlagend werden kann. Mit Sachwerten ist man vor den dargestellten Risiken geschützt, was nicht bedeutet, dass sie risikoloser sind. Aktienkurse können fallen; auch mit erstklassigen Aktien, die selbst in Krisenzeiten noch profitabel sind und attraktive Dividenden ausschütten, kann es längere Durststrecken geben, weil der Markt allgemein “unten“ ist. Gold kann nicht pleitegehen, es kann aber für längere Zeit an Wert verlieren, auch wenn es sich über mehrere tausend Jahre als eine gute Ersatzwährung mit Inflationsschutz bewährt hat. Auch solide Immobilien in erstklassiger Lage sind keine automatische Gewinnmaschine: Sie wollen professionell bewirtschaftet werden; dies sollte, falls man es selbst nicht leisten kann, im Zweifel an einen versierten Verwalter delegiert werden. Bei Beteiligungen an Sachwertinvestments treten andere Risiken auf, die man identifizieren und bewerten können muss, um keinen finanziellen Schiffbruch zu erleiden. Daher ist eine professionelle Immobilienbewertung (Bitte einen Link auf https://www.immo-zentrum.de/immobilienbewertung) immer von Nöten. 

Sachwertinvestments sind häufig mit unternehmerischen Risiken verbunden. Sind sie also nur für Experten geeignet?

Matthias Wolf: Expertenwissen ist vielfach in der Tat vonnöten. Wenn man es als potenzieller Anleger nicht selbst besitzt, gilt es, entsprechendes Know-how extern einzuholen, beispielsweise von seinem Steuerberater, sofern dieser über entsprechende Erfahrungen und Kenntnisse verfügt. 

Aktienfonds und offene Immobilienfonds sind bekannte Anlageklassen. Es gibt aber auch geschlossene Fonds. Worin unterscheiden sich diese von klassischen Fondsinvestments?

Matthias Wolf: Publikumsfonds, egal ob Sie in Aktien, Anleihen oder Immobilien investieren, geben Miteigentumsanteile an einem treuhänderisch verwalteten Sondervermögen aus. Bei einer Pleite der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird dieses Sondervermögen entsprechend nicht zur Befriedigung der Gläubiger herangezogen. Zudem gibt es strikte Regelungen etwa zur Zulassung, zur Preisfeststellung und zur laufenden Rechenschaftspflicht den Anlegern gegenüber. Geschlossene Fonds hingegen akquirieren, häufig bis zu einem festgelegten Maximalvolumen, Anleger, die sich unternehmerisch beteiligen, häufig in der Rechtsstellung als atypisch stiller Gesellschafter oder Kommanditist. Die Laufzeit der Beteiligung ist in der Regel von vornherein festgelegt, zumindest eine Mindestlaufzeit. Eine vorzeitige Veräußerung ist in der Praxis meist mit Schwierigkeiten und/oder finanziellen Einbußen verbunden, da sich in der Regel kaum liquide Zweitmärkte für die jeweilige Beteiligung finden. 

Sind geschlossene Fonds aus Ihrer Sicht für Privatanleger geeignet?

Matthias Wolf: Es kommt darauf an, nämlich auf den jeweiligen Privatanleger, genauer gesagt auf seine finanziellen Verhältnisse sowie seine Kenntnisse und Erfahrungen. Betrachtet man das sog. magische Viereck der Kapitalanlage – Rendite, Risiko, Liquidität und Transparenz –, so ist ein Anleger hinsichtlich der beiden letztgenannten Größen bei einem geschlossenen Fonds grundsätzlich schlechter gestellt als ein Inhaber von Miteigentumsanteilen an einem treuhänderisch verwalteten Sondervermögen wie einem (offenen) Publikumsfonds. Die Kombination der beiden anderen Größen, also das Rendite-Risiko-Profil, kann im Einzelfall diese strukturellen Nachteile durchaus überkompensieren, sodass eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds eine sinnvolle Ergänzung des Portfolios darstellen kann. Zu beachten ist in jedem Fall, dass die Risiken der jeweiligen Anlage nicht nur in wirtschaftlicher, sondern insbesondere auch in rechtlicher Hinsicht gründlich zu durchleuchten sind. Falls der jeweilige Anleger selbst über keine entsprechenden Kenntnisse und Erfahrungen auf Expertenniveau verfügt, ist es dringend anzuraten, externen Rat – beispielsweise durch einen qualifizierten Steuerberater – einzuholen. Der die Fondsanteile vermittelnde Berater ist, unabhängig von seiner Berufsbezeichnung, hierfür angesichts des inhärenten Interessenkonflikts grundsätzlich nicht abschließend geeignet. Die Verkaufsprospekte enthalten zwar grundsätzlich den Hinweis auf ein vorliegendes Wirtschaftsprüfergutachten, dieses erstreckt sich jedoch in aller Regel nicht auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit bzw. Plausibilität des Fondskonzeptes.

Herr Wolf, vielen Dank für das Gespräch!

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