Michael Quandt: Versicherung gegen Umweltschäden ist sinnvoll

Interview mit Michael Quandt
Michael Quandt ist Abteilungsleiter, Prokurist der SIGNAL IDUNA Gruppe. Mit ihm sprechen wir über Schadenssummen bei Umweltschäden, passende Deckungssumme sowie Einsatz einer Umweltversicherung.

Die Schadenssummen bei Umweltschäden durch Industrie und Gewerbekunden können teils immens sein. Welche Arten von Schäden werden von Versicherern als Umweltschäden gewertet?

Michael Quandt: Die Versicherungswirtschaft ordnet Umweltschäden in zwei Versicherungsformen: der Umwelthaftpflichtversicherung (UHV) und der Umweltschadenversicherung (USV). In der Umwelthaftpflichtversicherung sind Schadenersatzansprüche Dritter aufgrund von Immissionen versichert. Eine Umwelteinwirkung liegt dann vor, wenn sich Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Das Feld der negativen Beeinflussung der drei Pfade ist weit: Es reicht vom Auslaufen von Ölen oder Farben über Staubentwicklung bei Schleifarbeiten bis hin zu Erschütterungen bei Rammarbeiten. In der Umweltschadenversicherung sind öffentlich-rechtliche Ansprüche versichert, die durch die Sanierung von natürlichen Lebensräumen oder Schädigung der Artenvielfalt entstehen. Dazu gehört auch die Schädigung von Gewässern und Boden.

Wie lassen sich Umweltschäden versichern und wie ermitteln Fachleute die passende Deckungssumme?

Michael Quandt: In jeder Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung ist eine Basisabdeckung enthalten. Ein Schutz besteht dadurch in der Regel bis zur Versicherungssumme des Hauptvertrages. Sind weitere oder schwere Risiken vorhanden, sollte in einem Beratungsgespräch der tatsächliche Versicherungsbedarf ermittelt und wenn nötig zusätzlich abgesichert werden.

Für welche Firmen ist eine Versicherung gegen Umweltschäden zwingend erforderlich, für wen empfehlenswert?

Michael Quandt: Für jeden ist die Versicherung gegen Umweltschäden sinnvoll, weil kleine Ursachen große Schäden verursachen können. Bereits jede Farbdose stellt im wasserrechtlichen Sinne ein Gebinde dar, für das eine verschärfte Haftung nach § 89 Wasserhaushaltsgesetz gilt. Es geht dabei nicht nur um menschliches Fehlverhalten, sondern auch technische Fehler wie eine defekte Filteranlage können hohe Ansprüche Dritter auslösen. Eine Umwelthaftpflicht- bzw. Umweltschadenversicherung erhält der Kunde bei SIGNAL IDUNA zunächst in der Grundausprägung. Eine Ausweitung des Schutzes wird bei speziellen und größeren Risiken vereinbart.

Bei gemieteten Immobilien kommt immer eine weitere Partei ins Spiel: der Vermieter. Wer hat für welchen Schaden zu haften und wer trägt das finanzielle Risiko – Mieter oder Vermieter?

Michael Quandt: Kommt ein Dritter zu Schaden, greift das Verursacherprinzip: Der Mieter (und damit der Betreiber der Anlage) hat für diese Schäden einzustehen.

Vor was schützt eine Umweltversicherung und welche weiteren Versicherungen sind für Gewerbe- und Industriekunden empfehlenswert?

Michael Quandt: Eine Umwelthaftpflicht- bzw. Umweltschadenversicherung in Verbindung mit der Betriebs-Haftpflichtversicherung schützen vor finanziellen Folgen, die Umweltschadenfälle nach sich ziehen können. Darüber hinaus dienen klassische Geschäftsversicherungen zur Absicherung existentieller Risiken, wie im Bereich der Elementarschäden aktuell durch das Sturmtief „Bernd“.

Herr Quandt, vielen Dank für das Gespräch!

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