Peter Meier: Es wird eine Elementarschaden-Versicherung benötigt

Interview mit Peter Meier
Peter Meier ist SHUK-Vorstand. Mit ihm sprechen wir über Versicherungskosten bei Naturkatastrophen, Unterschiede für Hausbesitzer sowie eine schwierige, finanzielle Position für Versicherungen.

Das Unwetter und das daraus resultierende Hochwasser kostet Versicherungen Milliarden. Ungewöhnlich starke Niederschläge kommen in Deutschland heute doppelt so häufig vor wie vor 100 Jahren. Welche Versicherungen zahlen bei Naturkatastrophen wie Hochwasser?

Peter Meier: Ein einfacher Sturm und Hagelversicherung reichen hier nicht aus. Man benötigt eine sogenannte Elementarschaden-Versicherung. Die muss man als Zusatz zur Wohngebäude- und zur Hausratversicherung abschließen.

Welche Versicherung zahlt überhaupt welchen Schaden? Gibt es da Unterschiede, die z.B. ein Hausbesitzer kennen muss?

Peter Meier: Die Elementarschadenversicherung, die als Zusatz zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird, zahlt für Schäden am Gebäude, der Garage, Nebengebäude und so weiter. Im Gegensatz dazu übernimmt die Elementarschadenversicherung im Rahmen der Hausratversicherung die Schäden an der Einrichtung und dem gesamten Hausrat. Ein Hausbesitzer, der seine Immobilie selbst bewohnt, braucht also beides. Wer nur zur Miete wohnt, für den reicht der Zusatz zur Hausratversicherung.

In welche schwierige finanzielle Position werden Versicherungen gebracht? Können sich Versicherungen von hohen Ausgaben erholen, oder gibt es auch Konkurse und Zahlungsunfähigkeit in der Branche?

Peter Meier: Die Versicherungsbranche ist stark reguliert und steht unter strenger Aufsicht. Da wird sehr darauf geachtet, dass ein Versicherer wegen eines Großschadens nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Außerdem sichern sich Versicherungsunternehmen, analog Privatpersonen, bei den großen Rückversicherern ab. So ist sichergestellt, dass alle Kundenansprüche erfüllt werden können.

Was müssen Betroffene bei einem Schadensfall tun? Müssen diese selbst versuchen einen Schaden zu reparieren?

Peter Meier: Als Kunde ist man gehalten, Schadenminderung zu betreiben. Zumindest in einem zumutbaren Umfang. Also Hausrat vom Keller noch rechtzeitig hoch lagern oder in höhere Stockwerke bringen, einen Wassereinbruch möglichst beispielsweise durch Aufhäufung von Sandsäcken verhindern. Und nach einem Wassereinbruch den Schlamm schnellstmöglich wieder entfernen. Das eigenständige Durchführen von Reparaturen wird nicht gefordert.

Welche Pflichten der Versicherungsnehmer gibt es? Was müssen sie tun, damit die Versicherung greift?

Peter Meier: Neben der Schadenminderung ist der Kunde gehalten, den Schaden unverzüglich der Versicherung zu melden. Dabei ist es hilfreich, Fotos von allen beschädigten Gegenständen und Gebäudeteilen zu machen.

Besteht die Gefahr, dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn Betroffene falsche Angaben gemacht haben oder Vertragsinhalte falsch verstanden und somit anders ausgelegt haben?

Peter Meier: Man muss unterscheiden, ob der Kunde absichtlich falsche Angaben gemacht hat oder aus Unwissenheit. Ist beispielsweise der Elementarfragebogen bei Vertragsabschluss nicht richtig ausgefüllt, dann hinterfragt die Versicherung schon, ob der Kunde die richtigen Antworten überhaupt hätte geben können. Als Exempel lassen sich hier die Fragen nennen, wie weit sein Gebäude vom nächsten Gewässer entfernt liegt und wie groß der Höhenunterschied zwischen dem Gewässer und dem Grundstück des Kunden ist. Hier kann der Kunde nur schätzen. Jedoch bei vorsätzlicher Falschangabe muss mit Abzügen im Schadenfall gerechnet werden. Auch der Kunde, der vorsätzlich schnell noch seine Wertsachen und das Mobiliar in den Keller bringt, damit es von der Überschwemmung erfasst wird, muss mit Abzügen rechnen, wenn er denn überhaupt eine Leistung erhält.

Herr Meier, vielen Dank für das Gespräch!

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