Stiftung als Steuersparmodell kaum zu begründen – Florian Asche (ASG)

Interview mit Dr. Florian Asche
Rechtsanwalt Dr. Florian Asche ist Gesellschafter bei ASG Asche Stein Glockemann Verstl Wiezoreck. Im Interview spricht er über Hintergründe, die zur Stiftungsgründung führen und welches Stiftungskapital bei Gründung nötig ist.

Nicht nur Superreiche, sondern auch wohlhabende Menschen gründen Stiftungen. In diesem Zusammenhang hört man immer, dass es finanzielle Vorteile gibt. Können Sie uns die Motivation erläutern, eine Stiftung zu gründen?

Florian Asche: Tatsächlich wird immer wieder über die Stiftung als Steuersparmodell diskutiert, doch eine derartige Kritik ist kaum zu begründen. Zunächst gibt ein Stifter ja sein Vermögen weg. Es wird mit der Errichtung der Stiftung satzungsrechtlich gebunden und steht dem Stifter nicht mehr für eigene Zwecke zur Verfügung. Stattdessen dient es den Satzungszwecken der Stiftung, die nur dann Steuervorteile begründen, wenn sie gemeinnützig sind, also die Interessen der Allgemeinheit fördern. Vor diesem Hintergrund liegt die Motivation eines Stifters regelmäßig in einer ganz individuellen Begeisterung für den konkreten Satzungszweck und nicht in der Steuerersparnis. Ein leidenschaftlicher Naturliebhaber wird eine Umweltschutzstiftung gründen, ein Musikfreund errichtet eine Kulturstiftung. Die Eltern eines Kindes mit Handicap gründen typischerweise eine Stiftung der Behindertenhilfe. So vielfältig wie die Interessen der Menschen, so vielfältig ist die Stiftungslandschaft. Steuervorteile mögen eine motivierende Vergünstigung des Staates sein, für die Entscheidung zur Stiftung spielen sie kaum eine Rolle.

Wie teuer ist die Gründung und welches (Mindest)-Kapital sollte eingebracht werden?

Florian Asche: Rechtsfähige Stiftungen benötigen ein Stiftungskapital, das ausreicht, um den Zweck auf Dauer zu verfolgen. Das ist in den Zeiten geringer Zinsen leichter gesagt als getan. Außerdem orientiert sich die Kapitalisierung einer Stiftung an den typischerweise mit der Zweckverfolgung verbundenen Mittelerfordernissen. Eine Forschungsstiftung für nachhaltige Energiequellen benötigt folglich mehr Geld als eine Förderstiftung, die einer Schule die tägliche Zeitung für die Bibliothek finanziert.

Um Ihnen aber wenigstens einen groben Anhalt zu geben: Stiftungen mit einem Dotationskapital von unter einer Million Euro halte ich für wenig zielführend. Sie sind a priori auf Spenden angewiesen und dazu bedarf es keiner Rechtsfähigkeit. Für den kleineren Geldbeutel empfehlen wir deshalb die Unselbständige Stiftung, die von einem Treuhänder verwaltet wird, jedoch steuerlich ebenso zu behandeln ist als sei sie rechtsfähig. Unselbständige Stiftungen unterliegen nicht der Stiftungsaufsicht und sind deshalb schnell und unkompliziert zu gründen. Auch für sie gelten aber die Maßgaben des Gemeinnützigkeitsrechts.

Mit welcher Dauer muss man rechnen bis eine Stiftung geschäftsfähig ist? Gibt es europaweit Unterschiede?

Florian Asche: Sie erwarten anscheinend pauschale Antworten auf recht individuelle Fragen. Die Dauer der Stiftungsgründung variiert von vier Wochen bis zu einem knappen Jahr, je nach der Komplexität der Satzung. Hier gibt es naturgemäß auch viele Unterschiede, sowohl zwischen den einzelnen Bundesländern als auch innerhalb von Europa. In Liechtenstein werden Stiftungen beispielsweise sehr schnell und unkompliziert gegründet. Dieser Staat hat allerdings auch eine sehr besondere Stiftungskultur. In Liechtenstein sind Stiftungen eher gesellschaftsrechtliche Nachfolgetools.

Gibt es in den Stiftungsarten Unterschiede beispielsweise zwischen privater oder gemeinnütziger Stiftung?

Florian Asche: Die privatnützigen Stiftungen sind relativ selten, denn sie müssen im Dreißig-Jahres-Zyklus eine sog. Erbersatzsteuer bezahlen. So etwas lässt sich eigentlich nur darstellen, wenn das Stiftungsvermögen aus steuerprivilegierten Positionen mit wenig Veränderungspotential besteht, zum Beispiel aus einem forstwirtschaftlichen Betrieb. Außerdem empfiehlt sich bei der Förderung privater Interessen eher die direkte Zuwendung an die Begünstigten, zum Beispiel über eine Gesellschaft. Private Stiftungen bedeuten nämlich immer ein Stück weit, die Nutznießer zu bevormunden. Ich halte das in einer bürgerlichen Zivilgesellschaft nicht für wertgemäß. Nicht umsonst haben wir vor 100 Jahren die Gängelung über Generationen hinweg, zum Beispiel durch den Fideikommiss, abgeschafft. Die Faustregel sollte also lauten: Privater Nutzen gehört in private Vermögen, allgemeiner Nutzen gehört in gemeinnützige Stiftungen.

In welcher Form unterstützen Sie bei der Stiftungsgründung?

Florian Asche: Wir machen so ziemlich alles in Zusammenhang mit Stiftungen: Satzungsentwicklung, Treuhandverträge, Spendenwesen, Erbrecht, Sponsoring, Projektverträge und natürlich den gesamten Komplex der Steuerberatung gemeinnütziger Organisationen.

Herr Dr. Asche, vielen Dank für das Gespräch.

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