Maklercourtage und die Auswirkungen auf den Immobilienkauf – Alexander Krautz (Dresden Wohnen Immobilien)

Interview mit Alexander Krautz
Alexander Krautz ist Inhaber der Dresden Wohnen Immobilien. Im Interview spricht er über die Neuregelung der Maklercourtage und die Auswirkungen auf den Immobilienkauf.

Zum Ende dieses Jahres 2020 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass bei Kauf einer Wohnung oder eines Hauses der Käufer nur noch zur Hälfte die Maklercourtage zahlen muss. Ist das eine gute Regelung?

Alexander Krautz: Ja, gerade für Privatpersonen ist dies eine gute Regelung. Der Erwerber hat bei den in der Regel nicht finanzierbaren Kauferwerbsnebenkosten nun einen geringeren Eigenkapitalaufwand. Zudem wird klar kommuniziert, für wen der Makler arbeitet. Sowohl für den Verkäufer, als auch den Käufer.

Es heißt, Einzelbeauftragungen bei voller Zahlung der Maklergebühren sind dennoch weiterhin möglich. Was bedeutet das genau?

Alexander Krautz: Der Eigentümer kann sich dazu entschließen, die komplette Provision zu zahlen, so dass der Erwerber keine Provision mehr zu zahlen hat. Gerade bei hochwertigen Bauträgerprojekten ist dies schon seit mehreren Jahren an der Tagesordnung. Sicherlich sind diese Aufwendungen mit in den Gesamtpreis einkalkuliert, dies interessiert jedoch die finanzierende Bank des Erwerbers nicht. Weiterhin erhält der Verkäufer dann einen Marketingvorteil, da die Privatkunden eher nach Angeboten ohne zusätzliche Maklerprovision suchen. In dem Fall werden die inkludierten Provisionskosten mit finanziert und müssen nicht durch versteuertes Eigenkapital aufgewendet werden.

Dem Käufer muss nachgewiesen werden, dass der Verkäufer eines Objektes mindestens 50% Maklergebühr selbst bezahlt hat, um den Provisionsanspruch des Maklers an den Interessenten zu begründen. Das hört sich kompliziert an, oder?

Alexander Krautz: Dies ist eine sehr unglückliche Lösung und verzögert ungerechtfertigt das Zahlungsziel für den Makler, obwohl dieser seine Leistungen bereits mit Unterzeichnung des Kaufvertrages erbracht hat. Denn oftmals ist es so, dass der Eigentümer erst die Provision zahlen kann, wenn er den Kaufpreis vom Interessenten erhalten hat. Dies ist aber meistens erst 2-4 Monate nach Notartermin der Fall, wenn die gesetzlichen Zahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Wenn der Verkäufer dann noch seine Zahlung verweigert oder gar zahlungsunfähig ist, hat man als Makler dann ggf. keinen Anspruch auf den Provisionsanteil des Käufers – obwohl man die Leistung erbracht hat. Dies wurde bei der Regelung nicht beachtet und bietet einen großen Nachteil. Ich denke keiner arbeitet gern umsonst.

Wenn Makler aber weiterhin von beiden Seiten – Käufer und Verkäufer – beauftragt werden, bekommen sie trotzdem zweimal Provision. Also trifft Sie die Gesetzesänderung doch gar nicht so hart?

Alexander Krautz: Man bekommt nicht zweimal Provision. Wenn in der Vergangenheit nur der Käufer die Provision gezahlt hat, wird diese nun aufgeteilt zwischen Verkäufer und Käufer. In zahlreichen Bundesländern wurde dies schon immer so gehandhabt. Viele Makler haben aber im Kampf um den Auftrag dem Verkäufer suggeriert, dass er keine zusätzlichen Kosten tragen muss und nur der Käufer zahlt. Letztendlich hat er die Provision trotzdem mit gezahlt, denn der Erwerber berücksichtigt seine Gesamtkosten die bei dem Ankauf entstehen und wird entsprechend versuchen, den aufgerufenen Kaufpreis zu reduzieren.

Beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeeinheiten gilt diese Regelung allerdings nicht. Warum denn nicht, und ist das nicht eine Benachteiligung für den Käufer?

Alexander Krautz: Dies ist keine Benachteiligung, denn meist handelt es sich bei solchen Immobilientypen nicht um Privatverkäufer die eine Immobilie zur Eigennutzung suchen. Ziel der Gesetzesänderung war, mehr Privatpersonen den Zugang zur eigenen Immobilie zu verschaffen und die aus dem Eigenkapital zu zahlenden Kauferwerbsnebenkosten zu senken. Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien werden eher als Kapitalanlage gesucht. Dort müssen die Kosten einfach mit einkalkuliert werden und können steuerlich entsprechend geltend gemacht werden. Letztendlich beeinflussen die Gesamtkosten den Kaufpreis einer Immobilie.

Welche Rolle spielt der Lobbyverband IVD (Bundesverband der Immobilienmakler) bei dieser Änderung des Maklergesetzes?

Alexander Krautz: Der IVD hat aktiv bei der Gesetzesgestaltung beratend mitgewirkt, um die Regelungen nicht unnötig kompliziert zu gestalten.

Herr Krautz, vielen Dank für das Gespräch.

Interview teilen: 

Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp
No related posts found for the provided ACF field.

Zum Expertenprofil von Alexander Krautz

Alexander Krautz

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter diesem Link:

Weitere Interviews

die neusten BTK Videos