Andreas Daum: Finanzielle Schieflage der Banken ist nicht zu erwarten

Interview mit Andreas Daum
Andreas Daum ist Rechtsanwalt in der Kanzlei REINEMER & PARTNER RECHTSANWÄLTE MBB. Mit ihm sprechen wir über Urteil des BGH, niedrige Gebühren sowie Kontokündigungen.

Der BGH hat im April entschieden, dass Banken immer bei Änderungen der AGB eine Zustimmung der Kunden einholen müssen. Welche Auswirkungen hat das Urteil bezüglich der Kontogebühren?

Andreas Daum: Grundsätzlich kam die Entscheidung des Bundesgerichtshofs insofern nicht völlig unerwartet, als hierdurch der allgemeine Grundsatz, wonach Schweigen im Rechtsverkehr eben keine Zustimmung bedeutet, wieder gestärkt wird. Die hierdurch folgende, primäre Auswirkung des Urteils besteht darin, dass die Bankkunden die damit in Ermangelung einer vertraglichen Grundlage unberechtigt erhöhten Gebühren für die Vergangenheit zurückverlangen können. Für die Zukunft wird dies bedeuten, dass eine Erhöhung nur dann noch möglich sein wird, wenn rechtzeitig vorher die Zustimmung der Bankkunden eingeholt wird. Eine entsprechende Verweigerung des Bankkunden könnte dann jedoch zur Folge haben, dass die Geschäftsverbindung beendet werden muss, da die Bank nach der grundsätzlichen Entscheidung einer Gebührenerhöhung nicht bereit sein wird, die bisherigen Konditionen anzubieten.

Können sich jetzt alle Bankkunden über niedrigere Gebühren freuen?

Andreas Daum: Entsprechend der vorgenannten Frage ist dies für die Vergangenheit damit zu bejahen, wenngleich zu erwarten sein wird, dass die Banken nicht proaktiv die Gebühren erstatten werden, sondern dies nur bei entsprechender Forderung durch den Bankkunden durchgeführt wird.  Mittel- und langfristig wird nach meiner Einschätzung aber eher das Gegenteil eintreten, da die Banken in Zeiten anhaltend niedriger Zinsen gezwungen wird, andere Einkommensquellen zu erschließen, um den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten zu können und zudem eine Kompensation der zu erwartenden oder bereits eingetretenen Rückzahlungsverpflichtungen stattfinden muss. Ich erwarte daher eher deutlich steigende Gebühren, womit sich das Urteil des Bundesgerichtshofs letztlich als Pyrrhussieg erweist.

Was können Verbraucher und Unternehmen tun, die in der Vergangenheit zu hohe Gebühren verlangt haben?

Andreas Daum: In Ermangelung einer vertraglichen Grundlage zur Vereinbarung höherer Gebühren sind die Banken nach dem sogenannten Bereicherungsrecht verpflichtet, die zu viel gezahlten Gebühren zu erstatten. Selbst wenn dies in Einzelfällen auch über die Jahre hinweg nur vergleichsweise geringe Beträge sein sollten, sind die Banken in Summe zur Rückzahlung von Gebühren in Millionenhöhe verpflichtet. Verbraucher und Unternehmen können daher, da nicht alle Banken ohne Aufforderungen die zu viel gezahlten Gebühren erstatten werden, ein entsprechendes Rückzahlungsverlangens stellen, dass jedoch konkret hinsichtlich der Differenz zwischen den früher gezahlten und den durch das unwirksame Erhöhungsverlangen tatsächlich berechneten Gebühren ermittelt werden sollte. Notfalls könnte auch eine gerichtliche Durchsetzung betrieben werden, die jedoch zeitintensiv sein dürfte, jedoch ebenfalls eine genaue Berechnung und damit Bezifferung voraussetzt.

Einige Banken reagieren auf Klagen mit Kontokündigungen. Sind die Kündigungen rechtswirksam?

Andreas Daum: Hinsichtlich der Berechtigung der Kündigungen wäre eine Einzelbetrachtung erforderlich. Soweit hinsichtlich eines Girokontos bei zukünftig nicht erfolgter Zustimmung der Bankkunden zu einer Gebührenerhöhung eine Kündigung zulässig wäre, betrifft dies jedoch nicht etwa weitere Vertragsverhältnisse, bei denen sich die Bankkunden vertragsgerecht verhalten haben, also z.B. bei laufenden Darlehensverträgen. Allein das Verlangen der Bankkunden auf Rückzahlung der für die Vergangenheit zu viel gezahlten Kontoführungsgebühren kann eine solche Kündigung jedoch nicht rechtfertigen, da auch insoweit wiederum kein rechtswidriges Verhalten der Bankkunden vorgelegen hat.

Die Finanzlobby an die Bundesregierung beklagt, dass den Banken hohe Belastungen drohen. Ist das Wolfsgejammer oder eine berechtigte Sorge?

Andreas Daum: Es ist sicher richtig, dass den Banken aufgrund der zu erwartenden Rückzahlungsverlangen erhebliche Belastungen bevorstehen. Wie schon ausgeführt, müssen die Banken im gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfeld jedoch darum bemüht sein, eine entsprechende Kompensation herbeizuführen, sodass eben perspektivisch höhere Gebühren zu erwarten sind. Da dies letztlich alle Banken betrifft, dürfte es für Bankkunden immer schwieriger werden, auf günstigere Gebührenmodelle anderer Banken ausweichen zu können. In der Folge wird letztlich diese Kompensation durch insgesamt höhere Gebühren stattfinden, die aber auch eben erforderlich ist. Alternativ könnten die Banken nur noch versuchen, die Kosten z.B. durch Personalabbau zusätzlich zu senken, was aber ohnehin schon stattfinden muss, so dass hier kaum noch große Spielräume bestehen dürften. Ich gehe daher davon aus, dass die Sorge zwar gegenwärtig berechtigt erscheinen mag, aber zu keiner langfristigen Belastung führen wird.

Könnten einige Banken durch das BGH-Urteil tatsächlich in finanzielle Schieflage geraten?

Andreas Daum: Eine finanzielle Schieflage der Banken ist nicht zu erwarten. Dies einerseits vor dem Hintergrund, als bereits erhebliche Rückstellungen gebildet worden sein dürften und zumindest mittelfristig eine Kompensation durch flächendeckend höhere Gebühren der Banken stattfinden kann und wird. Es ist wohl auch eher unwahrscheinlich, dass das maximal zurückzuzahlende Gebührenvolumen einen derartigen Umfang erreicht, dass die Banken hierdurch nachhaltig beeinträchtigt werden. Es ist aber sicher zutreffend, dass der finanzielle Druck auf die Banken damit zunimmt und diese Wege finden müssen, dem Druck standzuhalten, was letztlich nur durch wie auch immer geartete, zusätzliche Leistungen der Bankkunden möglich sein wird. Da die Bankenlandschaft hierdurch vollflächig betroffen ist, wird jede Bank in eigener Kreativität zu entscheiden haben, welche zusätzlichen Gebühren zu erheben sein werden, ohne solche wird es nicht gehen.

Herr Daum, vielen Dank für das Gespräch!

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