Anne Baureis: Klimaschutz ist eine wichtige Aufgabe für die Zukunft

Interview mit Anne Baureis
Anne Baureis ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB in Hamburg. Mit ihr sprechen wir über Klimaschutz-Sofortprogramm, Einbau von Solaranlagen sowie Effizienzhaus 55.

Bauherren und Eigenheimbesitzer sind in „Alarmbereitschaft“, weil die Bundesregierung mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 noch im Juni beschließen will, dass Neubauten und Dachrenovierungen zum Einbau von Solaranlagen verpflichtet werden. Notwendige Erkenntnis oder längst überfällige Notwendigkeit?

Anne Baureis: Es ist richtig, dass der als „vertraulich“ gekennzeichnete im Netz kursierende Entwurf vom „Klimaschutz-Sofortprogramm 2022“ eine entsprechende Pflicht zum Einbau von Solaranlagen aufstellt. Es heißt dort, es „wird eine PV- bzw. Solarthermie-Installationspflicht für alle Neubauten und bei größeren Dachsanierungen eingeführt“. Nähere Ausführungen dazu finden sich im Entwurf nicht. Trotzdem ist dieser Satz wohl der, der nach Bekanntwerden des Entwurfs am meisten für Aufruhr gesorgt hat. Einem Bericht der BILD-Zeitung vom 18. Juni zufolge, der von offizieller Seite nicht kommentiert werden wollte, soll an der Solardach-Pflicht aber aufgrund entsprechender Proteste nicht mehr festgehalten werden. Ebenso sollen danach die im Entwurf vorgesehenen Energie- und Dämmvorschriften weniger streng ausfallen und die hälftige Kostenbeteiligung der Vermieter am CO2-Preis soll ebenfalls vom Tisch sein. Es ist also weiter abzuwarten, wie das Sofortprogramm inhaltlich ausgestaltet sein wird. Die Verabschiedung ist für den 23. Juni geplant. Doch auch wenn die im Entwurf vorgesehene bundeseinheitliche Pflicht zum Einbau von Solaranlagen nicht kommen sollte: Das Plenum des Berliner Abgeordnetenhauses stimmte am 17. Juni mit seiner rot-rot-grünen Mehrheit für das sogenannte „Solargesetz Berlin“, welches ab 2023 gilt und private Eigentümer in Berlin bei Neubauten und einer grundlegenden Dachsanierung bestehender Gebäude grundsätzlich zur Installation einer Photovoltaikanlage verpflichtet. Auch der Hamburger Senat hat mit der ersten Rechtsverordnung zum Hamburgischen Klimaschutzgesetz vor kurzem die Umsetzung einer Solardachpflicht beschlossen. Unabhängig davon dürfte es aber auf der Hand liegen, dass der Ausbau von Solaranlagen und damit das zunehmende Setzen auf erneuerbare Energien einen wichtigen und zugleich notwendigen Schritt für die Erreichung der Klimaziele darstellt. Ob dafür allerdings, wie im Entwurf zum Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 beschrieben, eine bundesweite Installationspflicht für Neubauten und größere Dachsanierungen der richtige Weg ist, kann man durchaus hinterfragen. Eine andere, wohl ebenfalls diskussionswürdige Alternative könnte eine Aufsetzung eines entsprechend gewichtigen Förder- und Anreizprogrammes seitens des Bundes darstellen, um auf diese Weise eine noch größere Befürwortung bzw. Akzeptanz für- und eine vermehrte Installation von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen zu erreichen. Denn angesichts der Kosten für eine solche Anlage und unter Berücksichtigung etwa der rückläufigen Einspeisevergütung des EEG könnten viele Dachsanierungen wohl auch aufgeschoben- und vor Neubauten vielleicht auch etwas zurückgeschreckt werden, sodass man unter Umständen mit einer Art klimatischen Sanierungsbremse rechnen müsste. Neben der technischen Umsetzbarkeit (auf welchen Dächern ist ein Solardach überhaupt sinnvoll?) darf auch die wirtschaftliche Komponente nicht vergessen werden. Politisch heißt es dann oft, das Wohnen dürfe nicht unbezahlbar werden, sondern müsse bezahlbar bleiben. Ziel muss jedenfalls sein, die Energiewende durch die Produktion von Ökostrom zu einem erreichbaren Preis voranzutreiben.

Das sogenannte „Effizienzhaus 55“ soll ab 2023 zum Standard für alle Neubauten werden, um die Klimaziele zu erreichen und den Energieverbrauch auf 40 Prozent gegenüber Referenzhäusern zu senken. Gibt es Kampagnen, um Hausbesitzer auf diese Veränderungen rechtzeitig vorzubereiten?

Anne Baureis: Der bisherige Förderstandard EH-55 soll nach dem Entwurf ab 2023 zum Neubaustandard für alle Gebäude (Äquivalent für Nicht-Wohngebäude (NWG)) werden, eine weitere Anhebung auf einen EH-40-Standard wird für 2025 festgelegt. Das würde also bedeuten, dass Neubauten dann ab 2023 nur noch maximal 55 Prozent- und ab 2025 dann nur noch 40 Prozent der Energie eines Standardgebäudes verbrauchen dürfen. Eine Errichtung oder der Erwerb von solchen Effizienzhäusern wird allerdings vom Bund unterstützt, sodass es durchaus schon entsprechende Anreize gibt. Die bisherigen Förderprogramme – das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das Programm zur Heizungsoptimierung, das Anreizprogramm Energieeffizienz und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt – wurden mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ vereint und auch weiter ausgedehnt, um einen noch größeren Investitionsanreiz zu schaffen. Eine wesentliche Neuerung der BEG gegenüber den vorherigen Programmen ist eine stärkere Integration von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Gefördert werden unter anderem Neubauten, welche das energetische Niveau eines Effizienzhauses 55, 55 EE oder 55 NH erreichen. Die neu eingeführte EE-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für das Gebäude erforderlichen Energiebedarfs leisten. Sofern für Neubauten eine Nachhaltigkeitszertifizierung ausgestellt wird, erhalten sie als NH-Klassen eine erhöhte Förderung. Die Fördertatbestände werden mit der BEG sowohl als Zuschuss- als auch als Kreditförderung angeboten, um den jeweiligen individuellen Bedürfnissen der Antragsteller, die nur einen Antrag für sämtliche Förderangebote stellen müssen, bestmöglich zu entsprechen. Ab 2023 soll eine Förderung wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderungskredit mit Tilgungszuschuss der KfW erfolgen.

Es ist erfreulich, dass Deutschland sich so stark bei der CO2-Reduzierung und bei den Klimazielen engagiert, allerdings müsste der Rest der Welt folgen, damit das Ganze Sinn macht. Wie sehen die Klimabemühungen im globalen Vergleich denn aus?

Anne Baureis: Das ist vollkommen richtig. Der Klimaschutz ist eine der wichtigsten, alle Länder und auch alle Felder der Politik verbindenden, Aufgaben für die Zukunft. Dass die Welt das erkannt hat, zeigt sich beispielsweise an dem umfassenden und rechtsverbindlichen Übereinkommen von Paris aus 2015, das als globaler Rahmen im Kampf gegen den Klimawandel angesehen werden kann. Die knapp 190 Vertragsparteien (darunter die EU und ihre Mitgliedstaaten) einigten sich unter anderem auf das Ziel, die Erderwärmung deutlich unter 2°C gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen und den Temperaturanstieg durch weitere Maßnahmen auf maximal 1,5°C zu begrenzen. Die EU nimmt bei den internationalen Klimaschutzbemühungen eine wichtige Rolle ein. So soll mit dem Konzept des European Green Deal Europa der erste klimaneutrale Kontinent werden. Die nationalen Maßnahmen hier in Deutschland sind also stets im Lichte der europäischen Vorgaben und Werte zu betrachten. Der seit 2005 von Germanwatch, CAN International und dem NewClimate Institute jährlich veröffentlichte Climate Change Performance Index (Klimaschutz-Index) zeigt die Klimaschutzbemühungen von 57 Ländern und der EU in den Bereichen Treibhausgas-Emissionen (40 Prozent), Erneuerbare Energie (20 Prozent), Energieverbrauch (20 Prozent) und Klimapolitik (20 Prozent). In diesem unabhängigen Vergleich erreicht Schweden im aktuellen Index 2021 mit Rang 4 die beste Platzierung – die ersten drei Plätze blieben, weil kein Land in allen Kategorien eine sehr gute Bewertung erreichte, unbesetzt. Großbritannien und Dänemark folgen auf den Plätzen 5 und 6. Deutschland befindet sich in dem Ranking auf Platz 19. Insofern besteht also auch für Deutschland noch ein großes Steigerungspotential. Schlusslicht sind nach dem Index übrigens die USA, die das zweite Jahr in Folge auf dem letzten Platz liegen. In Kürze wird zudem der Weltklimarat IPCC den ersten Teil seines Sechsten Sachstandsberichts zum Klimawandel veröffentlichen und darin über den aktuellen Stand der weltweiten Klimaschutzbemühungen Auskunft geben.

Es heißt, der Entwurf zum Klimaschutz-Sofortprogramm sei ein „unkoordinierter Schnellschuss“, welcher Bauen und Wohnen dramatisch verteuere. Wie sieht es dabei mit der seinerzeit beschlossenen Einspeisevergütung und den Förderprogrammen der Regierung aus?

Anne Baureis: Mit dem EEG gibt es ein Gesetz, das festlegt, dass jeder, der Strom aus Photovoltaik erzeugt, diesen auch ins öffentliche Stromnetz einspeisen darf. Das Gesetz legt hierfür auch eine Einspeisevergütung fest. Pro Kilowattstunde an eingespeistem Solarstrom bekommt jeder Betreiber einer Photovoltaik-Anlage einen festgelegten Betrag vom Verteilnetzbetreiber, der den Strom abnimmt und die Differenz zum Strompreis dann über die EEG-Umlage auf den Strompreis zurückerhält. Die Einspeisevergütung ist auf 20 Jahre ausgelegt, sodass Betreiber entsprechende Planungssicherheit bekommen. Das wiederum führte durchaus zu dem gewünschten Ausbau von Photovoltaikanlagen in Deutschland. Allerdings ist die Einspeisevergütung über die Jahre stark gesunken. Das hängt damit zusammen, dass diese laufend angepasst wird, je nachdem, wie viele Installationen von Photovoltaik-Anlagen der Bundesnetzagentur jeweils gemeldet werden; die Vergütung sinkt für neu in Betrieb genommene Anlagen kontinuierlich. Seit dem 1. Mai beträgt die Vergütung für eine kleinere Anlage bis 10 Kilowatt-Peak Leistung (die regelmäßige Größe für das private Eigenheim) 7,69 Cent, nachdem sie im März 2020 erstmals unter 10 Cent pro Kilowattstunde sank. 2000 betrug die Vergütung dagegen noch knapp 50 Cent pro Kilowattstunde. Sofern für stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien keine Förderung oder Einspeisevergütung nach dem EEG in Anspruch genommen wird, können solche übrigens nach der BEG mitgefördert werden. 2021 läuft die Förderung nach dem EEG für die ersten Photovoltaik-Anlagen aus. Es muss daher geprüft werden, ob die betroffenen Anlagen weiterhin wirtschaftlich weiterbetrieben werden können, damit sie nicht abgebaut werden, obwohl sie noch ökologischen Strom liefern können. Der möglichst große Eigenverbrauch von Solarstrom, der auch schon gegenüber der heutigen Einspeisevergütung wohl als eine finanziell lukrative(re) Alternative betrachtet werden kann, stellt also auch bei der ausgelaufenen Förderung nach 20 Jahren eine wichtige Überlegung für Betreiber dar. Hierfür ist jedoch oftmals eine Umrüstung mit einem entsprechenden Stromspeicher notwendig. In Bayern gibt es übrigens deshalb bereits eine entsprechende Förderung für Gebäudeeigentümern von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern: Der Einbau eines Photovoltaik-Batteriespeichers kann dort über das „PV-Speicher-Programm“ mit einer Fördersumme von bis zu 3200 Euro bezuschusst werden. Ich halte es für nicht ausgeschlossen, dass dieses Programm zum Vorbild genommen wird und auf Bundesebene übertragen wird.

Die Diskussion über Solarmodule und Photovoltaikanlagen ist in den letzten 2 Jahren stark abgeebbt. Nun kommt das Thema zurück. Wie sieht es mit der Übermacht der chinesischen Hersteller aus, denen man qualitative Mängel bei den Bauteilen vorwirft?

Anne Baureis: Die Branche in Deutschland, darunter die Material- und Komponentenhersteller, der Maschinenbau und die Einrichtungen für Forschung und Entwicklung, nimmt im globalen Vergleich nach wie vor eine Spitzenposition ein. Das ist angesichts des Umstands, dass Technologien zur solaren Stromerzeugung in Deutschland maßgeblich mitentwickelt worden sind, auch nicht verwunderlich. Im Jahr 2020 hat die Bundesregierung 1,2 Milliarden Euro in die Energieforschung investiert, 86 Millionen Euro fielen dabei in die Förderung der Photovoltaikforschung. Gleichwohl stimmt es auch, dass aufgrund einer entsprechenden Industriepolitik China zu einer Großmacht avanciert ist, sehr viele Teile daher aus China importiert werden. Nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) stammen über 60 Prozent der weltweit verbauten Solarmodule aus China. In Bezug auf die Qualität stehen die meisten chinesischen Module in heutiger Zeit denen aus europäischer Herstellung aber grundsätzlich in nichts nach. Denn in China ist man sich der Bedeutung der Qualität für den Absatzmarkt wohl bewusst, sodass naturgemäß auch dort ein gewisser Konkurrenzkampf besteht und die großen Hersteller viele Zertifizierungsverfahren und Tests anstrengen, um europäischen bzw. deutschen Erwartungen gerecht zu werden. Die Endkunden selbst sind bei richtigen Mängeln zudem grundsätzlich über das Gewährleistungsrecht abgesichert; ihr Vertragspartner ist regelmäßig nicht der chinesische Exporteur. Das Frauenhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE erläutert in einer Zusammenstellung von aktuellen Daten zur Photovoltaik in Deutschland, dass sinkende Herstellkosten von Photovoltaik-Modulen einerseits, steigende Frachtkosten und lange Frachtzeiten andererseits langfristig die Wettbewerbsposition in Deutschland stärken würden. Lohnkosten würden zudem nur eine geringe Rolle spielen, da die Produktion von Solarpaneelen zunehmend automatisiert sei. Vermutlich hat auch die Corona-Krise – vor allem die anfängliche Stilllegung der Wirtschaft in China – offenbart, dass einer starken Abhängigkeit von ausländischen Importen in der Energieversorgung nur durch einen (geförderten) Ausbau der nationalen Solarindustrie begegnet werden könnte.

Außerdem sollen, als Teil des Klimaschutz-Entwurfs, Änderungen zur Förderung effizienter Wärmenetze vorgenommen werden. In diesen Wärmenetzen soll die Wärme zu mindestens 50% aus nachhaltigen erneuerbaren Energien kommen oder Abwärme nutzen. Besser gedämmte Außenmauern bei Gebäuden reduzieren den Energieverbrauch ebenfalls. Auch da sollen Eigentümer in die Pflicht genommen werden. Ist das rechtens?

Anne Baureis: Es ist richtig, dass unter Punkt 4.1.1 im Entwurf des „Klimaschutz-Sofortprogramm 2022“ auch auf die Wärmenetze eingegangen wird. Demnach werden die bisher vorgesehenen Finanzmittel des mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen neuen Förderprogramms BEW zur Transformation fossiler Wärmenetze zwischen 2022 und 2027 aufgestockt. In den geförderten Wärmenetzen soll die Wärme zu mindestens 50% aus nachhaltigen erneuerbaren Energien kommen oder Abwärme nutzen. Durch die Aufstockung der Mittel können die Reichweite des Programms vergrößert und weitere CO2-einsparende Transformationsmaßnahmen angereizt werden. Natürlich würde sich der Energieverbrauch auch über besser gedämmte Außenmauern von Gebäuden realisieren lassen, bislang existiert aber keine Regelung, wonach Eigentümer diesbezüglich in die Pflicht genommen werden sollen. Sofern eine solche Verpflichtung realisiert werden soll, muss natürlich engmaschig geprüft werden, ob diese Verpflichtung rechtens wäre oder nicht.

Frau Baureis, vielen Dank für das Gespräch!

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