Ausländische Stiftungsgründung sorgfältig abwägen- Dr. Michael Demuth (ROSE & PARTNER PartGmbB)

Interview mit Dr. Michael Demuth
Dr. Michael Demuth ist Rechtsanwalt bei ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB. Im Interview spricht er über die Gründung von Stiftungen, insbesondere über Zweckverfolgung, Stiftungsaufsicht und Steuerprivilegien.

Nicht nur Superreiche, sondern auch wohlhabende Menschen gründen Stiftungen. In diesem Zusammenhang hört man immer, dass es finanzielle Vorteile gibt. Können Sie uns die Motivation erläutern, eine Stiftung zu gründen?

Michael Demuth: Bei einer gemeinnützigen Stiftung gibt es insoweit einen steuerlichen Effekt, als das der Stiftung zur Verfügung gestellte Kapital in bestimmten Grenzen einkommenssteuermindernd als Spende geltend gemacht werden kann. Dadurch hat der Stifter zwar keinen unmittelbaren finanziellen Vorteil, aber das zur Verfügung gestellte Stiftungskapital steht in einem entsprechend größeren Umfang für die gemeinnützigen Zwecke zur Verfügung.

Bei privatnützigen Stiftungen, wie Familienstiftungen, können bei entsprechender Gestaltung zwar bestimmte günstige steuerliche Effekte erzielt werden. Hier steht jedoch regelmäßig im Vordergrund, das Vermögen langfristig zusammenzuhalten und vor den Ansprüchen Dritter zu schützen (Asset Protection). Wegen der Erbersatzsteuer und der regelmäßig nachteiligen Wirkung auf die Freibeträge im Hinblick auf die Erbersatzsteuer ergeben sich tatsächlich oft eher finanzielle Nachteile, die im Hinblick auf vorgenannte Ziele aber in Kauf genommen werden.

Wie teuer ist die Gründung und welches (Mindest)-Kapital sollte eingebracht werden?

Michael Demuth: Das lässt sich pauschal nicht sagen. Für eine professionelle Beratung sollte man aber EUR 10.000 bis EUR 20.000 einplanen. Wenn Immobilien übertragen werden, kommen noch Notargebühren hinzu.

Ein Mindestkapital ist für Stiftungen nicht vorgeschrieben. Die Stiftungsaufsicht legt aber bei der Gründungsprüfung großen Wert darauf, dass die Stiftung langfristig von ihren Erträgen – nicht der Substanz – leben kann, also die Kosten gedeckt sind und die Stiftungsziele nachhaltig verwirklicht werden können. Da auch die Gestaltung recht aufwändig und kostenintensiv ist, lohnt sich eine Stiftungsgründung also regelmäßig erst bei erheblichen Vermögenswerten, bei Barvermögen nach unserer Erfahrung nicht unter EUR 1 Mio. Praxistipp: Gibt es lediglich Erträge aus der marktüblichen Anlage des Stiftungsvermögens, stehen kaum Mittel für die Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung.

Als „kleine“ Alternative bietet sich für gemeinnützige Projekte manchmal auch eine Treuhandstiftung an. Diese unterliegt nicht der Stiftungsaufsicht und lässt sich günstiger und mit viel weniger Kapital gründen. Die Treuhandstiftung eignet sich grundsätzlich auch als Vorstufe für die Gründung einer selbständigen Stiftung, wenn diese zunächst erprobt werden und wachsen soll. Sie kann dann später in eine selbständige Stiftung umgewandelt werden.

Mit welcher Dauer muss man rechnen bis eine Stiftung geschäftsfähig ist? Gibt es europaweit Unterschiede?

Michael Demuth: Das hängt wiederum vom Einzelfall ab und auch von der jeweiligen Landesstiftungsbehörde, aber es muss erfahrungsgemäß mit einem Prozess gerechnet werden, der mehrere Monate dauert. Da das Vermögen grundsätzlich endgültig auf die Stiftung übertragen wird und sich später nur schwer Satzungsänderungen vornehmen lassen, macht es aber regelmäßig auch Sinn, dass der Stifter sich mit der Gründung der Stiftung Zeit lässt, in der er die nötige sogenannte „Stiftungsreife“ erlangen kann.

In der beliebten Stiftungsdestination Liechtenstein gehen Stiftungsgründungen deutlich schneller und unkomplizierter. Ob eine solche ausländische Stiftungsgründung deshalb vorzugswürdig ist, muss jeder Stifter für sich sorgfältig abwägen, da die Auslandsgründung auch Risiken birgt und die vergleichsweise strenge Überwachung von gemeinnützigen Stiftungen durch die Stiftungsaufsicht in Deutschland von seriösen Stiftern durchaus auch als Vorteil gesehen wird.

Gibt es in den Stiftungsarten Unterschiede beispielsweise zwischen privater oder gemeinnütziger Stiftung?

Michael Demuth: Ja, diese sind ganz erheblich und in erster Linie steuerlicher Natur, da die gemeinnützige Stiftung eine Reihe von Steuerprivilegien genießt, während eine privatnützige Stiftung grundsätzlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt wird. Im Hinblick auf die unterschiedliche Zwecksetzung, einmal gemeinnützige Zweckverfolgung zum Wohle der Allgemeinheit, zum anderen für privatnützige Zwecke, regelmäßig die generationenübergreifende wirtschaftliche Absicherung der Familie des Stifters und seiner Nachkommen, empfiehlt sich zudem eine entsprechend angepasste Satzungsgestaltung, insbesondere im Hinblick auf die Ausgestaltung der Stiftungsorgane und deren personelle Besetzung.

In welcher Form unterstützen Sie bei der Stiftungsgründung?

Michael Demuth: Bei der Stiftungsgründung beraten wir umfassend zu allen steuerlichen sowie stiftungs-, erb- und familienrechtlichen Themen und bemühen uns um die Gestaltung einer optimalen individuellen Lösung aus einer Hand. Hierfür haben wir entsprechende Ansprechpartner an allen unseren Standorten in Hamburg, Berlin, München und Frankfurt.

Herr Demuth, vielen Dank für das Gespräch.

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