Dr. Lars Querndt: Kein allgemeingültiges „Rezept“ um Abmahngründe zu vermeiden

Interview mit Dr. Lars Querndt
Wir sprechen mit Rechtsanwalt Dr. Lars Querndt, LL.M. Senior associate bei Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, über den Ablauf von Abmahnverfahren.

Massenabmahnungen sorgen immer wieder für Aufsehen und Ärger bei den Betroffenen. Was sollten Unternehmen und Privatpersonen unternehmen, wenn eine Abmahnung im Briefkasten liegt?

Dr. Lars Querndt: Die relevante Frage ist nicht, ob die Abmahnung massenhaft versendet wurde, sondern vielmehr, ob die Abmahnung berechtigt oder unberechtigt versendet wurde. Wurde die Abmahnung berechtigt versendet, weil die geltend gemachten Ansprüche (in der Regel Unterlassungsansprüche verbunden mit Ansprüchen zu Erstattung der Anwaltskosten) tatsächlich bestehen, muss die Abmahnung natürlich ernst genommen werden. Anderenfalls drohen weitere Kosten, etwa durch ein nachfolgendes gerichtliches (Eil-)verfahren. Insofern ist es ratsam, eine spezialisierte Kanzlei zu beauftragen, die in der Regel schnell einschätzen kann, ob die Abmahnung berechtigt ist oder beispielsweise nur ein Mittel, um rechtsmissbräuchlich Anwaltskosten durchzusetzen.

Welche sind die häufigsten Fälle aus denen abgemahnt wird?

Dr. Lars Querndt: Die Bandbreite möglicher Abmahnungen ist naturgemäß sehr breit. Zudem kann es einen vorübergehenden Schwerpunkt in einem bestimmten Bereich geben, etwa in Abhängigkeit von neueren Tendenzen in der Rechtsprechung oder bei Gesetzgebung. So wurde etwa eine „Abmahnwelle“ basierend auf Datenschutzverstößen nach In-Kraft-Treten der DSGVO erwartet, die allerdings in der erwarteten Form wohl nicht eingetreten ist. Ein Schwerpunkt bleibt aus meiner Sicht nach wie vor die Welt des Internet, insbesondere die typischen Fälle von illegalen Downloads von geschützten Inhalten wie Filmen und Musik.

Lassen sich ungerechtfertigte Massenschreiben auf Anhieb identifizieren oder ist immer anwaltlicher Rat notwendig?

Dr. Lars Querndt: Sofern Abmahnschreiben von anwaltlichen Kollegen stammen, sollten die Empfänger auch anwaltlichen Rat zur Verteidigung einholen. Es ist nämlich davon auszugehen, dass in diesem Fall zumindest eine erste rechtliche Prüfung stattgefunden hat, sodass für den Laien nicht auf Anhieb identifizierbar ist, ob die Abmahnung unberechtigt erfolgt. Von einer vorschnellen Unterzeichnung der in der Regel beigefügten Unterlassungserklärung, die mit einer Vertragsstrafe versehen sein wird, würde ich jedenfalls abraten.

Ist es notwendig bei ungerechtfertigten Abmahnschreiben zu handeln?

Dr. Lars Querndt: Ein Handeln ist schon deshalb notwendig, um zu bewerten, ob die Abmahnung unberechtigt ist. Denn hierin liegt die Schwierigkeit, wenn man eine Abmahnung in Händen hält. Lässt der Empfänger die Frage nach der Berechtigung der Abmahnung anwaltlich klären, dann werden ihm in der Regel hierfür Anwaltskosten entstehen. Sollte die Prüfung ergeben, dass die Abmahnung unberechtigt ist, dann könnten diese Kosten theoretisch auch vom unberechtigt Abmahnenden eingefordert werden.

Wie sollte vorgegangen werden, wenn der Grund der Abmahnung korrekt ist? Wer trägt in diesen Fällen die Kosten?

Dr. Lars Querndt: Aus rechtlicher Sicht hat der Abgemahnte in diesen Fällen die Kosten zu tragen. Allerdings besteht meist ein Spielraum, was die Höhe der geltend gemachten Anwaltskosten angeht. Zudem besteht in der Regel Anpassungsbedarf zugunsten des Abgemahnten, was das konkrete Wording der Unterlassungserklärung angeht. Auch hier würde ich davon abraten, übereilt und ohne anwaltlichen Rat die geforderte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die geltend gemachten Anwaltskosten zu erstatten.

Wie lassen sich die typischen Abmahngründe im Vorfeld vermeiden?

Dr. Lars Querndt: Ein allgemeingültiges „Rezept“, Abmahngründe zu vermeiden, gibt es leider nicht. Im Grundsatz sollten Unternehmen darauf achten, interne Strategien zu implementieren, die die Compliance mit geltenden Rechtsvorschriften sicherstellen, bevor bestimmte Produkte, Werbemittel o.ä. in den Verkehr gelangen.

Herr Rechtsanwalt Dr. Querndt, vielen Dank für das Gespräch.

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