„Finanzaufsicht benötigt einen größeren gesetzlichen Handlungsspielraum“ – Dr. Bernd Zimmermann

Interview mit Dr. jur. Bernd Zimmermann
Dr. jur. Bernd Zimmermann ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Anwaltsgemeinschaft Dr. Vollmer. Im Interview spricht der Rechtsanwalt über die Rolle der BaFin im Wirecard-Skandal und plädiert für eine bessere personelle Ausstattung und mehr Kompetenzen für die Finanzmarktaufsicht.

Mit Wirecard ist erstmals ein DAX-Unternehmen in die Insolvenz gerutscht. Was ist der aktuelle Stand der Dinge?

Dr. Bernd Zimmermann: Die Aktie hat über 90 % an Wert verloren. Der Kurs liegt aktuell bei unter 3 Euro. Es laufen strafrechtliche Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München u.a. gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden Markus Braun.

Welche strafrechtlichen Tatbestände stehen im Raum?

Dr. Bernd Zimmermann: Nach der Berichterstattung  handelt  es sich bei  Wirecard um einen  besonderen Fall der Bilanzfälschung. Die gesetzliche  Grundlage ergibt sich zum einen aus § 283b StGB. Hier wird die Verletzung der Buchführungspflicht unter Strafe gestellt. Die Bilanzfälschung kann aber auch nach § 331 HGB strafbar sein, wenn es um Bilanzfälschung bei Kapitalgesellschaften geht.

Neben dem Wirecard-Management gibt es auch Kritik an den Wirtschaftsprüfern. Zu Recht?

Dr. Bernd Zimmermann: Diese Frage kann heute nicht seriös beantwortet werden. Da die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch laufen, sollte man Zurückhaltung mit Vorverurteilungen in diese Richtung üben.

Welche Haftungsansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer kommen in Frage?

Dr. Bernd Zimmermann: Die Ansprüche sind vielschichtig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in letzter Zeit sogar Ansprüche aus vorsätzlicher sittenwidrig Schädigung (§ 826 BGB) gegen Wirtschaftsprüfer bejaht. So betonte er beispielsweise im Urteil vom 12.03.2020 – VII ZR 236/19, dass eine Haftung des Wirtschaftsprüfers gegeben sein kann, wenn er Bestätigungen leichtfertig abgibt ohne ausreichende Ermittlungen angestellt zu haben.

Auch die BaFin wird massiv für ihr Verhalten kritisiert. Was ist schiefgelaufen bei der Finanzaufsicht?

Dr. Bernd Zimmermann: Laut den Angaben der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages hätte die BaFin möglicherweise früher eingreifen können. Zu klären sein wird in diesem Zusammenhang allerdings die Frage, ob die Prüfungsbefugnisse der Behörde tatsächlich soweit gereicht haben, um den Bilanzskandal um Wirecard zu verhindern.

S&K, P&R und jetzt Wirecard: Die BaFin versagt regelmäßig bei der Aufsicht. Ist die Behörde ein zahnloser Tiger?

Dr. Bernd Zimmermann: Das kann ich so nicht bestätigen. Die BaFin leistet ihre Aufgaben und Dienste, die ihr der Gesetzgeber übertragen hat. Wenn die gesetzlichen Befugnisse aber nur einen relativ begrenzten Handlungsspielraum vorgeben, ist eine allumfassende effektive Finanzaufsicht auch nicht möglich.

Olaf Scholz will die BaFin reformieren. Welche Vorschläge stehen im Raum?

Dr. Bernd Zimmermann: Die Finanzaufsicht soll umgebaut, in ihren Handlungskompetenzen mit weitreichenden Durchgriffsrechten gestärkt und finanziell aufgestockt werden.

Wie bewerten Sie die Pläne?

Dr. Bernd Zimmermann: Ich halte sie für konstruktiv und zielführend. Die Finanzaufsicht benötigt einen größeren gesetzlichen Handlungsspielraum mit entsprechenden Kompetenzen und Befugnissen, um gesetzeswidrigen Vorgängen wie bei Wirecard künftig frühzeitig entgegenwirken zu können.

Die Wirecard-Insolvenz hat Milliardenschäden hinterlassen. Was können die geschädigten Aktionäre jetzt machen?

Dr. Bernd Zimmermann: Geschädigte Wirecard-Anleger sollten ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegen alle in Betracht kommenden Beteiligten von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen. Betroffen sind die Wirecard-Aktie und die Wirecard-Anleihe. Um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können, ist es nicht erforderlich, die Aktien noch zu halten. Ansprüche bestehen auch dann, wenn die Wertpapiere bereits veräußert sind.

Herr Dr. Zimmermann, vielen Dank für das Gespräch.

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