Johanna Bernhardt: Anzahl von Verkehrstoten und Verletzten verringern

Interview mit Johanna Bernhardt
Johanna Bernhardt ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Dr. Herrmann und Fischer in Taunusstein. Mit ihr sprechen wir über Bußgelderhöhungen, Neuerungen im Verkehrsrecht sowie Assistenzsysteme.

Wie jedes Jahr bringt auch das Jahr 2022 Neuerungen im Verkehrsrecht. Eine der größten Änderungen trat allerdings schon 2021 in Kraft. Ab Anfang Juli 2022 gibt es neue Regelungen bezüglich Assistenz- und Sicherheitssystemen. Welche Systeme werden Pflicht und für wen gilt dies?

Johanna Bernhardt: Ja, es gibt nach der Erhöhung der Bußgelder im Jahr 2021 weitere Neuerungen im Verkehrsrecht in diesem Jahr. Ab dem 06.07.2022 wird die EU-Verordnung „Verordnung über die Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für die Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern“ in deutsches Recht umgesetzt. Diese wurde bereits 2019 eingeführt, um die Anzahl der Verkehrstoten und Verletzten zu verringern. Es handelt sich dabei um folgende Assistenzsysteme:

–           Geschwindigkeitsassistent, der abbremst, wenn die aktuell geltende Geschwindigkeit überschritten wird.

–           Müdigkeitsassistent, der bei Anzeichen von Müdigkeit mit optischen und akustischen Signalen auf sich aufmerksam macht.

–           Notbremsassistent, der in Notsituationen bei Hindernissen selbständig abbremst.

–           Notbremslicht, das bei einer stark verzögerten Bremsung mehrmals pro Sekunde blinkt.

–           Notspurhalteassistent, der durch starkes Gegenlenken eingreift, wenn das Fahrzeug ungewollt die Spur verlässt.

–           Reifendruckassistent, der permanent den Reifendruck misst und bei einem Abfallen warnt.

–           Rückfahrassistent, der durch einen Sensor oder durch eine Kamera beim Rückwärtsfahren warnt.

–           Unfallspeicherassistent, der anonym Daten wie beispielsweise Geschwindigkeit, vor, während und nach einem Zusammenstoß speichert.

–           Wegfahrsperre-Alkohol, zunächst ist es nur verpflichtend, eine Schnittstelle vorzuhalten, die den Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre ermöglicht.

Die Regelung gilt ab Juli 2022 für die Typenzulassung in der EU durch die Hersteller, ab Juli 2024 sind die Assistenzsysteme dann für alle Neuwagen verpflichtend.

Gestaffelt bis 2033 soll der Umtausch des Führerscheins für rund 43 Millionen Besitzer erfolgen. Warum muss der Führerschein umgetauscht werden?

Johanna Bernhardt: Spätestens bis Januar 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, gegen den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Hintergrund der Umtauschpflicht ist auch eine EU-Richtlinie, wonach alle Führerscheine einheitlich und fälschungssicher sein sollen. Gerade bei den alten grauen oder rosafarbenden Führerscheinen, die bisher lebenslang galten, sind entweder die Person kaum noch erkennbar oder die Lichtbilder derart veraltet, dass diese sehr missbrauchsanfällig sind. Die neuen Führerscheine im Scheckkartenformat werden zudem in einer Datenbank gespeichert, um weiteren Missbrauch EU-weit zu verhindern.

Seit dem 1. Januar gilt ein Gewährleistungsrecht, das beim Gebrauchtwagenkauf anfällt. Bisher gab es nach dem Autokauf nur sechs Monate Gewährleistung. Wie lange haftet künftig der Händler und ist eine Verkürzung der Verjährungsfrist noch möglich?

Johanna Bernhardt: Es ist zutreffend, dass seit dem 01.01.2022 das BGB aufgrund der Einführung der Warenkaufrichtlinie der EU geändert worden ist. Allerdings konnten Käufer auch schon bisher zwei Jahre nach Kauf ihre Gewährleistungsrechte geltend machen. Hieran hat sich nichts geändert. Neu ist, dass die Beweislastumkehr nach § 477 Abs. 1 BGB für Verbraucher von 6 Monaten auf ein Jahr verlängert wurde. Das bedeutet, dass, wenn sich innerhalb eines Jahres nach Kauf ein Mangel zeigt, bereits gesetzlich vermutet wird, dass der Mangel schon bei Übergabe an den Käufer vorhanden war. Die Händler müssen dann das Gegenteil beweisen. Alle Händler müssen grundsätzlich 2 Jahre für Mängel haften. Die Verkürzung der Verjährung der Ansprüche ist nur noch bei Gebrauchtfahrzeugen möglich und hier auch massiv erschwert worden. Der Käufer muss vor Vertragsschluss in einem eigenen Dokument von der Verkürzung der Verjährung in Kenntnis gesetzt werden und dies zusätzlich im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbaren. Viele Händler haben sich noch nicht darauf eingestellt und nutzen alte Standardverträge, die dann unwirksam sind und sogar zu einem abmahnbaren Wettbewerbsverstoß führen können.

Neben den bereits feststehenden Änderungen folgen möglicherweise weitere Neuregelungen noch in diesem Jahr. Welche Themen werden aktuell diskutiert?

Johanna Bernhardt: Das Verkehrsrecht ist immer in Bewegung und Verkehrsrechtler sind im wahrsten Sinne des Wortes mobil. Derzeit gibt es viele weitere Themen in der Diskussion. Feststeht, dass zukünftig immer Verbandskasten und 2 Schutzmasken im Fahrzeug mitgeführt werden sollen. Ab wann dies verpflichtend gilt, steht jedoch nicht fest, dazu muss erst die Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechend geändert werden. Darüber hinaus wurde erneut vom Bundesrat ein Rauchverbot in Autos gefordert. Das Rauchen in geschlossenen Fahrzeugen soll ausdrücklich untersagt und bei Verstößen ein Bußgeld in Höhe von 500,00 bis 3.000,00 € verhängt werden können. Immer wieder gibt es aufgrund der gestiegenen Neuzulassungszahlen Kritik an den SUVs, die vergleichsweise aufgrund ihrer Bauweise und Motorisierung eine sehr schlechte CO2-Bilanz haben. Hier ist insbesondere eine erhöhte Besteuerung in der Diskussion. Die Einführung eines Tempolimits auf deutschen Autobahnen ist nicht zuletzt aufgrund des tschechischen Autofahrers, der auf einer deutschen Autobahn 417 km/h schnell gefahren ist, wieder in die Diskussion gekommen. Zwar hat hier die Staatsanwaltschaft ermittelt, im Endeffekt ist aber auch eine solche Geschwindigkeit zulässig, solange sie nicht gegen andere Gesetze verstößt. Wir müssen uns als Gesellschaft überlegen, ob wir dies wirklich wollen. Weiter mit Spannung erwartet werden natürlich auch die Entwicklungen zum autonomen Fahren, die jetzt schon und auch die nächsten Jahre aktiv von der Automobilindustrie und der Bundesregierung vorangetrieben werden.

Frau Bernhardt, vielen Dank für das Gespräch!

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