John Booth: Tatsächliche Wert der Flächen ist Maßstab für eine Entschädigung

Interview mit John Booth
John Booth ist Fachanwalt für Agrarrecht und Fachanwalt für Steuerrecht bei der Kanzlei Geiersberger Glas & Partner mbB. Im Interview spricht er über Entschädigungsansprüche von Landwirten beim Trassenbau.

In einem eng besiedelten Land wie Deutschland kommt es häufig zu Auseinandersetzungen um die Nutzung von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Welche Fälle betreut Ihre Kanzlei am häufigsten?

John Booth: Die von unserer Kanzlei betreuten Fälle lassen sich zum einen in die Gruppe der Streitigkeiten konkurrierender Landwirte um die Nutzung bestimmter landwirtschaftlicher Nutzflächen und die Gruppe der Fälle, in denen Nichtlandwirte, wie Kommunen, öffentliche Vorhabenträger etc. Flächen für nichtlandwirtschaftliche Zwecke in Anspruch nehmen wollen, einteilen.

Der Ausbau der Hochspannungstrassen „Südlink“ bzw. „SüdOstLink“ führt zu großen Teilen durch landwirtschaftliche Nutzflächen. Welche Rechte haben die Eigentümer?

John Booth: Den Grundstückseigentümern stehen sämtliche sich aus dem Eigentum bzw. den jeweiligen Nutzungsrechten ergebenden Rechte im Rahmen eines öffentlichen Infrastrukturvorhabens zu, das im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens genehmigt werden muss. Dies beinhaltet vor allen Dingen die Beteiligungsrechte im Planverfahren, die jedem Betroffenen zustehen. Es ist auch dringend anzuraten, innerhalb der dafür gesetzten Fristen von diesen Rechten Gebrauch zu machen, da man ansonsten in einem späteren prozessualen Verfahren mit dem Vorbringen nicht mehr gehört wird. Die Rechte ergeben sich aus dem Eigentum, also Art. 14 Abs. 1 GG selbst. Jede Einschränkung des Eigentums bedarf einer entsprechenden verfassungsrechtlichen Prüfung. Die Maßnahme muss erforderlich, notwendig und insbesondere verhältnismäßig sein. Ist eine Inanspruchnahme von Flächen danach rechtmäßig, stehen dem Eigentümer und in der Regel auch dem Nichteigentümerbewirtschafter entsprechende Entschädigungsansprüche zur Seite, die ebenfalls schon im Planfeststellungsverfahren geltend gemacht werden können. Sehr oft werden diese aber schon im Vorwege durch bilaterale Verhandlungen zwischen dem Eigentümer und dem Vorhabenträger zivilrechtlich verhandelt.

Wie hoch fallen die Entschädigungen üblicherweise aus?

John Booth: Darauf lässt sich keine pauschale Antwort geben, da oft das Verhandlungsgeschick des Einzelnen entscheidend sein kann. Im Rahmen einer Enteignung und Entschädigungsfestsetzung ist aber der tatsächliche Wert der Flächen der Maßstab für eine Entschädigung. Nur zu oft wird dieser aber anhand veralteter und den tatsächlichen Wert nicht widerspiegelnder Daten ermittelt. Hier gilt es, die Berechnungen aufmerksam zu prüfen.

Landwirte profitieren vom Ausbau der Erneuerbaren Energien. Welche rechtlichen Vorschriften sind zu beachten, wenn auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ein Wind- oder Solarpark installiert werden soll?

John Booth: Windenergieanlagen sind privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich. Windenergieanlagen müssen in der Regel eine Genehmigung nach dem BImSchG erhalten. Im Rahmen dieser Genehmigung wird die öffentlich-rechtliche, insbesondere auch die bau- und naturschutzrechtliche Zulässigkeit umfassend geprüft. Anders als Windenergieanlagen sind PV-Freiflächenanlagen keine privilegierten Bauvorhaben im Außenbereich im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB. Es bedarf also derzeit in jedem Fall eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und einer darauffolgenden Bau- bzw. BImSchG-Genehmigung.

Für den Eigentümer, der nicht selbst Betreiber sein will, ist naturgemäß große Sorgfalt bei der Ausgestaltung der Nutzungsverträge über die Grundstücke an den Tag zu legen. Zudem sollte der Grundstückseigentümer sich auch im Hinblick auf die steuerrechtlichen Auswirkungen einer solchen Verpachtung beraten lassen.

Was ist zu tun, wenn Ackerland- in Bauland umgewandelt wird?

John Booth: Grundsätzlich hat der Eigentümer auf die Planung der Gemeinde keinen unmittelbaren Einfluss. Will er eine entsprechende Planung verhindern, ist er auf seine gemeindlichen Beteiligungsrechte und rechtlichen Überprüfungsrechte zu verweisen. Er ist aber auch nicht gehalten, zu Bauland gewordenes Ackerland als Bauland zu nutzen, wobei der finanzielle Anreiz in der Regel ein so großer ist, dass sich der Grundstückseigentümer gegen eine Veräußerung von Bauland kaum sträuben wird.

Landwirte erhalten häufig Angebote von Großunternehmen. Wie wichtig ist es anwaltlichen Rat während der Verhandlungen einzuholen?  

John Booth: Unsere Erfahrungen zeigen, dass die rechtliche, aber auch die wirtschaftliche Ausgestaltung der Inanspruchnahme von Flächen – sei es für die Nutzung Erneuerbarer Energien, sei es für Infrastrukturvorhaben oder sonstige Nutzungen – in der Regel äußerst komplex ist. Die Inanspruchnahme einer entsprechenden rechtlichen Beratung halten wir mittlerweile für unabdingbar.

Herr Booth, vielen Dank für das Gespräch.

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