Julia Eisemann: Familiengerichtliche Verfahren als Racheakt

Interview mit Julia Eisemann
Wir sprechen mit Rechtsanwältin Julia Eisemann, Fachanwältin für Familienrecht aus Berlin, über familienrechtliche Fragen im Scheidungsfall.

Das Ende einer Ehe ist oft der Anfang heftiger juristischer Auseinandersetzungen. Welche sind die wichtigsten Regelungen im Scheidungsfall?

Julia Eisemann: Unterhalt und Zugewinn stellen die wichtigsten Punkte bei der Klärung monetärer Interessen dar. Hierüber wird aber auch am häufigsten gestritten, sofern keine ehevertraglichen Regelungen getroffen wurden. Überwiegend ursächlich dafür ist, dass sich die Ehegatten zuvor eben keine Gedanken darüber gemacht haben, dass auch nach einer Scheidung finanzielle Verpflichtungen bestehen bleiben können und während der Ehe erworbenes Vermögen aufgeteilt wird. Ebenfalls von gleicher Wichtigkeit ist die Frage der zukünftigen Betreuung und des Sorgerechts bei gemeinsamen Kindern. Auch hier setzen sich Ehegatten erstmals im Trennungsfall mit diesen Fragen auseinander, wenn sie nicht zuvor in einem Ehevertrag geregelt wurden.

Unternehmen stellen häufig ein großes, aber illiquides Vermögen dar. Was passiert mit Unternehmensanteilen im Scheidungsfall?

Julia Eisemann: In den überwiegenden Fällen existieren in Unternehmerehen Eheverträge, in denen entweder Gütertrennung zwischen den Ehegatten vereinbart oder die Herausnahme von betrieblichem Vermögen aus dem Zugewinnausgleich geregelt wurde.  Welche Regelung am ehesten den Interessen der Ehegatten gerecht wird, muss dabei immer im Einzelfall geprüft werden. Sollte tatsächlich keine vertragliche Regelung zum Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen vorliegen, so sind diese als Vermögenspositionen im Anfangs- und Endvermögen des Zugewinns zu berücksichtigen, mit der Folge, dass diese bei einem Wertezuwachs während der Ehe auszugleichen sind.  In der Folge können sowohl die Liquidität als auch der Fortbestand des Unternehmens gefährdet sein. Dies wirkt sich wiederum auf schutzwürdige Interessen Dritter, wie Mitgesellschafter und Arbeitnehmer, aber auch Familienunternehmen, aus. Idealerweise regeln Unternehmer daher vorab alles in einem Ehevertrag.

Mit einem Ehevertrag lässt sich die Gütertrennung bereits bei Eheschließung vereinbaren. Was gehört unbedingt in einen solchen Vertrag?

Julia Eisemann: Zunächst sollten die Ehegatten vorab in einem Beratungsgespräch klären, was in dem Ehevertrag konkret und für welchen Fall geregelt werden soll. Die völlige Gütertrennung wird nur noch relativ selten vereinbart, da häufig Akzeptanzprobleme bei einem Ehegatten aufkommen, soweit er von jeglichem Vermögenszuwachs während der Ehe ausgeschlossen wird. Es besteht ja auch, wie bereits zuvor beschrieben, die Möglichkeit den Zugewinnausgleich auf bestimmte Vermögenswerte zu beschränken bzw. einzelne Vermögenswerte herauszunehmen. Insoweit ist eine Gütertrennung nicht immer erforderlich. Zudem ist die Gütertrennung im Fall des Todes eines Ehegatten mit steuerlichen Nachteilen verbunden, da die steuerliche Begünstigung nach § 5 Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz, die für die Zugewinngemeinschaft zum Tragen kommt, für die Gütertrennung gerade nicht gilt. Es sollte daher immer im Einzelfall geprüft werden, welche Regelungen für die Ehegatten sinnvoll und im Scheidungsfall zielführend sind und Benachteiligungen vermeidet.

Auf welche Widerstände stoßen Sie im Alltag bei Aufsetzen von Eheverträgen?

Julia Eisemann: Widerstände treten vor allem dann auf, wenn einem juristischen Laien ehevertragliche Regelungen nicht verständlich sind oder das Gefühl von Benachteiligung aufkommt. Es ist daher ganz wichtig, bei einem Beratungsgespräch alle vorhandenen Zweifel und Sorgen anzusprechen, um Unklarheiten abzuklären. In der Regel ist die Akzeptanz von Einschränkungen in einem Vertrag gegeben, wenn Ausgleichswerte festgelegt werden oder eine Modifizierung des Zugewinns auf bestimmte Situationen und Vermögenswerte erfolgt.

Welche Möglichkeiten gibt es, um auch im Streitfall einen jahrelangen Rechtsstreit nach der Trennung zu vermeiden?

Julia Eisemann: Die Schwierigkeit und Problematik bei Trennung und Scheidung liegt darin, dass zum einen ein Stück Lebensgeschichte zu Ende ist, die man ganz anders geplant hat. Neben der Auseinandersetzung mit den damit einhergehenden Gefühlen wie Trauer, Wut und Enttäuschung sieht man sich plötzlich zudem einer Vielzahl familienrechtlicher Problematiken ausgesetzt. In dieser Situation ist eine besonnene juristische Beratung von großer Hilfe, um erst einmal einen Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten zu erhalten. Schnelle gerichtliche Hilfe sollte sofort in Anspruch genommen werden, wenn existenzsichernder Unterhalt gefordert wird und die Gegenseite sich partout weigert zu zahlen. Bei anderen vermögensrechtlichen Fragen, die verhandelt werden können, sollte diese Möglichkeit außergerichtlich genutzt werden. Die gerichtliche Klärung stellt letztlich das letzte Mittel dar. Bestimmte Vermögenspositionen und Lebenssachverhalte bedürfen zudem oftmals einer gutachterlichen Einschätzung, die wiederrum mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist. So ist der Ausgang vieler Unterhalts- und Zugewinnverfahren nur schwer vorhersehbar. Es macht zudem Sinn, einen Mediator oder Coach einzuschalten, um außergerichtlich eine Regelung für alle relevanten Scheidungssachen zu finden. Damit können hohe Kosten, die in der Regel zügig bei gerichtlichen Verfahren anfallen, deutlich vermindert werden.

Was raten Sie jungen Ehepaaren, um auch nach einer möglichen Trennung nicht voller Hass voneinander zu gehen?

Julia Eisemann: Hass ist neben Wut ein sehr schlechter Berater. Der Blick für das Wesentliche wird komplett verdeckt und die Findung von Lösungen nahezu unmöglich. Familiengerichtliche Verfahren als Racheakt zu missbrauchen führen regelmäßig nicht zum gewünschten Erfolg, verursachen teils hohe Kosten und stellen vor allem für Kinder eine unglaubliche Belastungssituation dar. Ich rate mittlerweile allen Ehegatten, egal welchen Alters, sich bei großer emotionaler Belastung, neben einer kompetenten familienrechtlichen Beratung, eine mentale Unterstützung zu suchen. Da gibt es vielfältige Möglichkeiten und man sollte schauen, dass es zu einem passt und guttut. Entscheidend ist, den Blickwinkel auf die Situation zu ändern. Wer sich gedanklich aus der Opferrolle rausholt, empfindet weniger Ohnmacht und beginnt wieder selbstbestimmt das Leben auszurichten.

Frau Rechtsanwältin Eisemann, vielen Dank für das Gespräch.

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