Marc-André Delp: Darauf vorbereiten, dass UK zukünftig als Drittstaat gilt

Interview mit Marc-André Delp
Marc-André Delp ist Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht bei der Kanzlei Herfurth & Partner. Im Interview spricht er über die Folgen des Brexit auf deutsche Unternehmen und internationale Lieferketten.

Ein unkontrollierter Brexit wird immer wahrscheinlicher. Was wären die schlimmsten, sofort auftretenden Konsequenzen für Unternehmen, die in GB tätig sind bzw. dort produzieren?

Marc-André Delp: Grundsätzlich endet der Übergangszeitraum am 01. Januar 2021. Damit enden an diesem Tag auch der freie Dienstleistungs-, Waren- und Personenverkehr, der innerhalb der EU gilt und an den sich die Unternehmen gewöhnt haben. Unternehmen müssen sich darauf vorbereiten, dass UK bei der Fortführung von Geschäften und Geschäftsbeziehungen zukünftig als Drittstaat gilt. Organisationsstrukturen können sich ändern, Lieferketten ebenfalls. Zollkontrollen, neue Zollvorschriften und Zölle sowie Steuern gilt es zukünftig zu berücksichtigen. Wareneinfuhr und Warenausfuhr werden erschwert werden. Die Vollstreckung zivilrechtlicher EU-Urteile in UK oder von UK-Urteilen in der EU ist nicht mehr nach den EU-Vollstreckungsregelungen möglich und wird sich ebenfalls erschweren. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wird UK zunächst einmal als Drittland gelten, mit den Konsequenzen, die die DSGVO für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer vorsieht. Im Gesellschaftsrecht werden in Deutschland ansässige Limited Companys (Ltd.) nicht mehr als Kapitalgesellschaft, sondern als Personengesellschaft eingestuft.

Welche Branchen sind aktuell am stärksten durch Verwerfungen vom Brexit betroffen?

 

Marc-André Delp: Der Brexit mit seinen Auswirkungen wird sich auf alle Bereiche beziehen. Besonders betroffen sind aber die Unternehmen, die direkten Handel bzw. Geschäftsbeziehungen jeglicher Art mit Unternehmen in UK betreiben bzw. grenzüberschreitende Leistungen anbieten.

Welche rechtlichen Grundlagen würden für den Handel mit Unternehmen aus GB bei einem unkontrollierten Brexit Anwendung finden?

Marc-André Delp: Fraglich ist immer noch, welche Regelungen ab dem 01. Januar 2021 Anwendung finden, sei es insgesamt oder in einzelnen Bereichen. Oder aber auch, wann es in welchen Bereichen ggf. einzelne Regelungen und Anpassungen geben wird. Zunächst einmal gilt UK als Drittstaat mit den daraus folgenden Konsequenzen.

Wie können sich Unternehmen vorbereiten, die unmittelbar vom Brexit betroffen sind?

Marc-André Delp: Zur Vorbereitung ist es heute eigentlich schon zu spät, zweieinhalb Monate sind nicht mehr viel Zeit. Der sogenannte harte Brexit droht ja auch nicht erst seit der zweiten Jahreshälfte 2020. Die Covid-19-Pandemie hat den Brexit aber für viele Unternehmen in den Hintergrund rücken lassen. Was man Unternehmen anraten kann ist weiterhin, bestehende Verträge und vertragliche Verpflichtungen zu überprüfen und mit dem Vertragspartner gemeinsam Anpassungen, Ergänzungen und Regelungen einzelner Bereiche vorzunehmen. Denn beide Vertragspartner werden von dem harten Brexit betroffen sein und es gilt der Grundsatz, dass abgeschlossene Verträge einzuhalten sind und zwar von beiden Seiten. In bestehenden Verträgen wären dann Fragen wie Mehrkosten, Zölle und Zollabwicklung, Lieferverzug, Gerichtsstand, Rechtswahl und dergleichen zu regeln. Für zukünftige Verträge sollten diese Regelungen von Anfang an mit in die Vertragsverhandlungen aufgenommen werden.

Wie können Unternehmen an weitere Informationen gelangen?

Marc-André Delp: Die EU-Kommission hat z.B. im Juli 2020 eine Mitteilung zur Vorbereitung auf das Ende des Übergangszeitraum zwischen der EU und UK herausgegeben. Auch gibt es eine Checkliste der EU-Kommission aus dem August 2020 für Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen zu UK haben. Weitere Informationen finden sich auf den Seiten der EU-Kommission. Viele IHK’s haben ebenfalls Informationen herausgegeben, ebenso der DIHK und verschiedene Verbände.

Welche sind die häufigsten Mandate, die Sie im Zusammenhang mit dem Brexit betreuen?

Marc-André Delp: Der Brexit betrifft insbesondere produzierende Unternehmen und macht sich in den Lieferketten bemerkbar. Aber auch bei Dienstleistungen und im Datenschutz stehen einige Änderungen an. Grundsätzlich ist zu beobachten, dass angesichts des langen Prozesses eine Brexit-Müdigkeit eingetreten ist.

Herr Delp, vielen Dank für das Gespräch.

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