Stephan Eichmann: Nationale Alleingänge werden nur zu Verlagerungstendenzen führen

Interview mit Stephan Eichmann
Stephan Eichmann ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Beisse & Rath Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Mit ihm sprechen wir über Einhaltung von Menschenrechtsstandards, Auswirkungen des neuen Lieferkettengesetzes sowie teurere Produktion.

Ein neues Lieferkettengesetz wurde vom Bundestag verabschiedet werden. Was ändert sich konkret?

Stephan Eichmann: Das Lieferkettengesetz der Großen Koalition wird deutsche Unternehmen künftig bei der Herstellung von Produkten im Ausland auf die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards verpflichten. Konkret werden Unternehmen verpflichtet, die Einhaltung von Menschenrechten über die gesamte Lieferkette hinweg genauer zu überwachen. Außerdem müssen sie sicherstellen, dass Zulieferer Umweltvorgaben befolgen. Bei Verstößen können Strafen drohen: Unternehmen mit über 400 Millionen Euro Umsatz drohen Bußgelder von bis zu 2 Prozent ihres Jahresumsatzes. Ob dies tatsächlich zu Verbesserungen führt, ist fraglich. Denn derartige Rahmenbedingungen müssen auf europäischer Ebene verankert werden. Nationale Alleingänge werden nur zu Verlagerungstendenzen führen. Der Alleingang der Bundesregierung ist aus meiner Sicht hier bedauerlich. Die Bundesregierung hätte während ihrer EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2020 alle Möglichkeiten gehabt, eine gute europäische Lösung schneller voranzutreiben. Dass sie dies versäumt hat, hat nun benachteiligende Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Ein wirksamer Schutz von Menschenrechten und des fairen Wettbewerbs ist meines Erachtens nur mit einer einheitlichen europäischen Lösung möglich. Jedenfalls wird mit dem Gesetz ein erhöhter Bürokratie-Aufwand für die Unternehmen einhergehen.

Welche Auswirkungen hat das Lieferkettengesetz auf Zulieferer in Schwellenländern?

Stephan Eichmann: Die Regelungen für Zulieferer können nachteilige entwicklungspolitische Auswirkungen nach sich ziehen. Um rechtliche Risiken zu minimieren, ist davon auszugehen, dass Unternehmen Lieferketten verkürzen werden und sich aus bestimmten Regionen komplett zurückziehen. Die dortigen Beschäftigten in Entwicklungs- und Schwellenländern werden so ihre Arbeitsstellen verlieren. Derartige Entwicklungen konterkarieren dann die Entwicklungspolitik, die Unternehmen für ein Engagement und Investitionen in Schwellen- und Entwicklungsländern gewinnen wollte. Das geht schlicht nicht mehr, wenn durch das nationale Lieferkettengesetz unkalkulierbare Risiken drohen, die einen klaren Wettbewerbsnachteil mit sich bringen. Aktuell leisten deutsche Unternehmen einen enormen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung, höheren Löhnen und sozialen Standards in Entwicklungsländern. Zugleich müssen sie sicherstellen, dass ihre Tätigkeiten nicht zu Menschenrechtsverletzungen führen. Unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten müssen aber auf europäischer Ebene geregelt werden. Sonst können sie zu leicht durch Verlagerung umgangen werden, führen zu einem europäischen Flickenteppich und Wettbewerbsverzerrungen.

Welche Effekte hat das Lieferkettengesetz für Arbeiternehmer in Deutschland?

Stephan Eichmann: Der deutsche Alleingang beim nationalen Lieferkettengesetz wird dazu führen, dass sich Investoren künftig gut überlegen werden, ob sie in Deutschland oder in anderen EU-Ländern ohne solche bürokratiereichen Richtlinien investieren. Für die Arbeitnehmer in Deutschland hat das direkt Konsequenzen, denn diese Entwicklung schadet der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und gefährdet damit die Sicherheit von Arbeitsplätzen, ohne international etwas Positives für die Menschenrechtslage und die Einhaltung von Umweltstandards zu erreichen.

Fallen auch mittelständische Unternehmen unter das neue Gesetz?

Stephan Eichmann: Nominell gilt das Lieferkettengesetz für kleine und mittelständische Unternehmen nicht. Doch es ist natürlich davon auszugehen, dass die umfangreichen Dokumentationspflichten an kleine und mittelständische Zulieferer einfach weitergereicht werden, wenn sie im Wettbewerb um Aufträge zum Zuge kommen wollen. Das wird viele kleine und mittelständische Unternehmen schlicht überfordern und kann so direkt große negative Auswirkungen auf unsere ganze Volkswirtschaft haben. Denn gerade kleine und mittelständische Unternehmen bilden das Rückgrat des Erfolgs und der Stabilität unseres Landes. Hier entstehen die meisten Arbeitsplätze. Kleinere Unternehmen haben aber schlicht nicht die Ressourcen, die Einhaltung der Sorgfaltspflicht in der gesamten Lieferkette zu kontrollieren. Die Einführung einer zusätzlichen Dokumentationsstelle für die Lieferketten sowie die Ausweitung des Risikomanagements und der Compliance-Funktion wird nun für alle kleine und mittelständischen Unternehmen unabdingbar, die international tätig bleiben wollen. Im direkten Wettbewerb mit europäischen Konkurrenten ist das für viele nicht leistbar. So wird der deutsche Mittelstand stark geschwächt, schließlich müssen die direkten Konkurrenten im europäischen Umfeld meist nichts dergleichen tun.

Werden Konsumenten/Kunden von dem Gesetz beeinträchtigt, inwiefern?

Stephan Eichmann: Konsumenten und Kunden werden vom Lieferkettengesetz sicherlich auch direkt betroffen sein. Die Produktion wird für viele Unternehmen durch die neuen nationalen Vorgaben teurer, dies werden viele Unternehmen an ihre Kunden weitergeben müssen, um weiter profitabel wirtschaften zu können. Die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards ist eine Teuerung von Produkten auch wert, in diesem Fall aber eben leider nicht zielführend. Durch den nationalen Alleingang Deutschland werden deutsche Produkte teurer, die der direkten europäischen Konkurrenten nicht. Das wird für viele Unternehmen in Deutschland den Wettbewerbsdruck erhöhen, Arbeitsplätze gefährden und durch die Verdrängungseffekte in andere Länder ohne nationales Lieferkettengesetz am Ende nichts Positives für die Menschenrechtslage und die Einhaltung von Umweltstandards bewirken. Es bleibt dabei: Wirksamen Menschenrechtsschutz und die Einhaltung von Umweltstandards über internationale Lieferketten kann nicht national bewirkt werden. Eine Lösung auf EU-Ebene wäre der erste richtige Schritt. Nur hier liegt die notwendige Marktmacht vor, um auch wirklich etwas ändern zu können. Die Große Koalition hat das während ihrer EU-Ratspräsidentschaft verschlafen und schadet nun mit ihrem nationalen Alleingang der Wirtschaft und allen Beschäftigten in Deutschland, ohne etwas Substantielles für Menschenrechte und die Umwelt zu bewirken. Eine neue Bundesregierung wird ab September dieses Jahres einen besseren, europäischen Weg einschlagen müssen.

Herr Eichmann, vielen Dank für das Gespräch!

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