Thomas Kaden: Am wichtigsten ist es, Beweise zu sichern

Interview mit Thomas Kaden
Thomas Kaden ist Rechtsanwalt in seiner Kanzlei in Trier. Mit ihm sprechen wir über Schadensregulierung, Vorgehensweise bei Nichtzahlung der Versicherung sowie Einholen von Rechtsrat.

Warum zahlen einige Versicherungen nicht und stellen sich quer, wenn einer ihrer Kunden geschädigt worden ist?

Thomas Kaden: Das kann mehrere Ursachen haben, wir müssen die Fälle unterscheiden, in denen die Versicherungen gar nicht zahlen und solche, wo die Versicherungen die Entschädigungen kürzen. Zahlt die Versicherung gar nicht, kann das vielfältige Gründe haben, hat beispielsweise der eigene Versicherungsnehmer der Versicherung eine andere Version vom Verkehrsunfall berichtet und kann dafür noch Zeugen benennen, werden die meisten Versicherungen nicht regulieren. Ergibt sich dann noch aus der amtlichen Ermittlungsakte, dass die vom Mandanten geschilderte Version nicht stimmt, dann lehnt die Versicherung – zu Recht – die Regulierung ab. Oftmals hat die Versicherung aus internen Datenbanken der Versicherungswirtschaft Erkenntnisse, dass entweder der Mandant oder das beschädigte Fahrzeug schon mehrmals in Unfälle verwickelt war, dann wird seitens der Versicherung vermutet, dass ein vorgetäuschter Unfallschaden vorliegt oder zumindest unfallfremde Vorschäden mit abgerechnet werden sollen. Dann gibt es Versicherungen, die auch bei klarer Haftung die Entschädigung der Höhe nach kürzt, indem sie auf günstigere Reparaturmöglichkeiten verweist etc. Die Rechtsprechung hierzu ist nicht immer eindeutig und es empfiehlt sich, Rechtsrat einzuholen. Jede Schadensposition ist inzwischen umkämpft, wenn Versicherungen die Chance wittern, Zahlungen zu kürzen, wird es versucht. In vielen Fällen sind die Kürzungen nicht gerechtfertigt, pauschal kann man das aber nicht sagen.

Welche Nachweise und Dokumente sollte man seiner Versicherung eigentlich vorlegen, um eine Schadensregulierung zu erhalten?

Thomas Kaden: Am wichtigsten ist es, Beweise zu sichern, also die Unfallstelle zu fotografieren, dann die Polizei rufen, wenn der Unfallgegner andeutet, er wäre nicht schuld gewesen. Namen von Zeugen aufschreiben etc. Ansonsten sollte man die Regulierung dem Profi überlassen, der im Verkehrsrecht versierte Anwalt weiß am besten, wie der Unfall reguliert werden kann. Ja nachdem kann es schon falsch gewesen sein, direkt nach dem Unfall selbst einen Gutachter beauftragt zu haben oder einen Mietwagen genommen zu haben. Es gibt oftmals mehrere Alternativen, wie man einen Unfall abwickelt. Leider laufen die Mandanten oft zuerst zur Werkstatt oder folgen den Ratschlägen des Abschleppunternehmers, die zwar gut gemeint waren, aber zu Problemen bei der Unfallabwicklung führen.  Nicht selten legen mir die Mandanten vierstellige Mietwagenrechnungen vor, die nicht von der Versicherung übernommen worden sind. Das hätte man durch rechtzeitige anwaltliche Beratung vermeiden können. Im Übrigen meine ich: Finger weg von diesen legal techs, individuelle anwaltliche Beratung eines versierten Anwalts kann niemals durch pc-gestützte automatisierte Bearbeitung ersetzt werden. Da wollen derzeit viele Startups die Unfallregulierung übernehmen. Der Geschädigte kann in der Regel einen eigenen unabhängigen Sachverständigen mit der Schadensermittlung beauftragen, ob er das im konkreten Fall tun soll, kann ihm der Verkehrsrechtsanwalt sagen.

Was kann man tun, wenn die Versicherung eine Zahlung verweigert?

Thomas Kaden: Hier muss man wissen, dass die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten für die außergerichtliche Regulierung des Unfalls übernimmt, jedenfalls wenn es kein Bagatellschaden ist und die gegnerische Versicherung überhaupt einstandspflichtig ist. Daher ist es sinnvoll, den Anwalt sofort mit ins Boot zu nehmen. Zahlt die Versicherung endgültig nicht, muss geklagt werden. Da das Prozesskostenrisiko nicht unerheblich ist, klagt es sich mit einem Rechtsschutz einfacher.

Können Sie ein oder zwei Beispiele aufführen, in welchen bekannten Fällen Versicherungsnehmer den Schaden selbst zahlen mussten?

Thomas Kaden: Wenn sich erst im Prozess herausstellt, dass die Version der Gegenseite stimmt, dann wird die Klage abgewiesen. Der Mandant hatte behauptet, beim Befahren einer mehrspurigen Straße habe die Unfallgegnerin die Spur wechseln wollen und sei ihm in die Seite gefahren. Der Gerichtsgutachter konnte dann anhand der Unfallspuren feststellen, dass es genau umgekehrt gewesen sein muss, der Mandant war auf die andere Spur geraten.

Unter welchen Umständen könnte sich ein Gerichtsverfahren zum Einklagen des Schadensersatzes lohnen?

Thomas Kaden: Eigentlich immer dann, wenn eine Haftung des Unfallgegners gegeben ist. In Deutschland ist es so, dass derjenige, der einen Prozess verliert, sämtliche Kosten tragen muss, also Gerichts- und Anwaltskosten. Hierzu gehören auch die Gutachtenkosten, oftmals schalten Gerichte Gutachter zum Unfallhergang oder der Unfallursächlichkeit von Schäden ein.

Was sagen Sie, könnte auch ein Sachverständiger bei einer verzögerten Schadensregulierung von Vorteil sein?

Thomas Kaden: Ein qualifizierter Sachverständiger sichert die Beweise, die in einem nachfolgenden Prozess benötigt werden. In der Regel wird der Sachverständige aber zeitnah nach dem Unfallereignis beauftragt, d.h. bei einer verzögerten Regulierung spielt der Sachverständige keine Rolle.

Herr Kaden, vielen Dank für das Gespräch!

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