Wertvollste Wesen einer Beziehung sind Kinder – Patricia Stark (Kanzlei Stark)

Interview mit Patricia Stark
Rechtsanwältin Patricia Stark ist Fachanwältin für Familienrecht und Strafrecht der Kanzlei Stark. Im Interview spricht sie über die Regelungen im Familienrecht und betont die Wichtigkeit der Kinder und deren Wohl.

Anwalt/Anwältin für Familienrecht. Was versteht man eigentlich unter dieser Berufsbezeichnung?

Patricia Stark: Als Rechtsanwalt darf sich nur bezeichnen, wer das 2. Juristische Staatsexamen bestanden hat und als Anwalt bei einem OLG zugelassen wurde. Für eine „Spezialisierung“ müssen Voraussetzungen nachgewiesen werden: Der spezialisierte Rechtsanwalt muss über theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrungen auf einem bestimmten Gebiet verfügen, die er im Zweifel auch nachweisen muss. Es werden von keiner Stelle besondere Prüfungen abverlangt.

Der Titel für den Fachanwalt für Familienrecht wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer vergeben, die sich vorher davon überzeugt, dass der Anwalt über herausragende Fachkenntnisse und eine besondere praktische Erfahrung auf dem entsprechenden Rechtsgebiet verfügt. Für die Erlangung des Titels müssen die Rechtsanwälte nicht nur Prüfungen bestehen, sondern auch nachweisen, dass sie sehr umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet haben.

Was ist im Familienrecht geregelt?

Patricia Stark: Im Familienrecht wird – grob gesagt – alles geregelt, worüber sich Familienmitglieder streiten können, dazu zählt insbesondere:

  • Vereinbarungen zur Eheschließung, Trennung und Scheidung von Eheleuten, Trennung von Lebensgefährten
  • Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensausgleich (Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Gütergemeinschaft), Ehewohnung, Hausrat, Versorgungsausgleich
  • andere Kindschaftssachen, wie Herausgabe des Kindes, Rückführung des entführten Kindes und grenzüberschreitende Umgangs- und Sorgerechtskonflikte nach HKÜ (Haager Kindesentführungsübereinkommen) oder ESÜ (Europäischen Sorgerechtsübereinkommen) u. a.
  • Eingriff in die elterliche Sorge (meistens nach § 1666 BGB)
  • Meinungsverschiedenheit der Eltern bei Angelegenheiten des Kindes
  • Adoption, Gewaltschutz und einiges mehr

Wenn sich ein Fachanwalt für „Familienrecht“ auch um die Unterhaltspflichten kümmert, warum verschickt die Bundesanstalt für Arbeit dann oft Fragebögen an Unterhaltspflichtige?

Patricia Stark: Wenn jemand unterhaltsbedürftig ist, aber keinen Unterhalt bezieht, springt die Bundesanstalt für Arbeit oder das Jobcenter vorerst ein und zahlt. Der Unterhaltsanspruch geht dann für die jeweilige Zeit, für die gezahlt wurde, auf die Behörde über. Um den Unterhalt zu berechnen, benötigt es die Information auf den Fragebögen. Der Anwalt vertritt den Unterhaltsbedürftigen oder -pflichtigen selbst.

Beim Thema „Besuchsrecht und Umgangsrecht“ gibt es wohl immer Probleme zwischen den Ehegatten, weil der/die Einzelne das Kind allein für sich beansprucht. Warum gibt es da häufig Komplikationen?

Patricia Stark: Das Kind ist das wertvollste Wesen, das aus einer Beziehung hervorgehen kann. Das ist beiden Elternteilen in der Regel bewusst. Aber wenn man den anderen Elternteil hasst, können sich viele nicht vorstellen, dass der verhasste Elternteil gut für das Kind ist. Manchmal ist das wirklich der Fall, manchmal nicht. Oft wird über die Kinder ein Machtkampf ausgefochten.

Aber die Eltern müssen sich auch einigen, welche Umgangsregelung dem Kindeswohl entspricht. Man darf das Kind nicht über- oder unterfordern. Die Regelung muss zum Alter des Kindes und zu seinem speziellen Wesen passen. Manchmal gibt es auch Streit, weil ein Elternteil sich zu wenig oder unzuverlässig um die Kinder kümmert.

Thema Unterhalt: Kann ein Fachanwalt dabei helfen, wenn ein Elternteil zu hoch veranlagt wurde bei den Unterhaltszahlungen?

Patricia Stark: Ja.

Wie sieht es mit der Verpflichtung für Ehegatten – meistens Frauen – aus, dass diese sich Arbeit suchen müssen, anstatt alleine vom Unterhalt zu leben und dadurch für eine hohe finanzielle Belastung beim Unterhaltspflichtigen zu sorgen?

Patricia Stark: Wenn ein Elternteil ein Kind unter drei Jahren betreut, ist er überhaupt nicht verpflichtet, zu arbeiten. Für die Zeit danach kommt es darauf an. In der Regel ist man dann verpflichtet in Teilzeit oder Vollzeit zu arbeiten. Sehr selten wird man auch wegen Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder sehr langer Ehedauer von der Arbeitspflicht befreit.

Ab welchem Alter dürfen Kinder entscheiden, ob sie zur Mutter oder zum Vater gehen wollen?

Patricia Stark: Die Kinder dürfen nie entscheiden. Die Eltern sollen gemeinsam entscheiden. Wenn sich die Eltern nicht einig sind, beantragen Sie eine Entscheidung durch das Familiengericht. Kinder werden vor der Entscheidung des Familiengerichts angehört. Ab dem Alter von 14 Jahren richtet sich der Richter in der Regel nach dem Wunsch des Kindes.

Frau Stark, vielen Dank für das Gespräch.

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