Wirecard-Skandal: Haftungsprivileg der BaFin überdenken – Sascha Borowski (Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)

Interview mit Sascha Borowski
Sascha Borowski ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Im Interview spricht der Rechtsanwalt über Haftungsprivilegien der BaFin und das Aufsichtsversagen der „Bilanzpolizei“.  

Mit Wirecard ist erstmals ein DAX-Unternehmen in die Insolvenz gerutscht. Was ist der aktuelle Stand der Dinge?

Sascha Borowski: Das Insolvenzgericht – Amtsgericht München – hat das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters soll es zahlreiche Interessenten geben, die an den Geschäftsbereichen der Wirecard interessiert sind. Inzwischen wurde ein internationaler Investorenprozess aufgesetzt, der durch Investmentbanken flankiert wird. Derzeit spricht vieles dafür, dass einzelne Teile der Gesellschaft veräußert werden, hierdurch die Insolvenzmasse erhöht wird und dann an diejenigen Gläubiger in Form einer Quote ausbezahlt wird, die ihre Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet haben.

Welche strafrechtlichen Tatbestände stehen im Raum?

Sascha Borowski: Gegen zwei ehemalige Vorstände, darunter dem Vorstandsvorsitzenden, wird bereits strafrechtlich ermittelt, weshalb zwischenzeitlich auch Haftbefehle erlassen wurden. Ob und welche Straftatbestände tatsächlich verwirklicht wurden, ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht sicher. In Betracht kommt u.a. der Straftatbestand des Betruges, aber auch speziellere Straftatbestände, wie beispielsweise § 399 AktG (falsche Angaben) und § 400 AktG (unrichtige Darstellung) könnten hier verwirklicht worden sein. Ermittlungsverfahren, wie in dem Fall Wirecard, sind sehr intensiv, weshalb wir mit einer abschließenden strafrechtlichen Beurteilung durch die Justiz erst in mehreren Jahren rechnen.

Neben dem Wirecard-Management gibt es auch Kritik an den Wirtschaftsprüfern. Zu Recht?

Sascha Borowski: Zu den möglichen Verfehlungen des Abschlussprüfers (Wirtschaftsprüfers) der Wirecard AG wird derzeit viel berichtet. Verfehlungen seitens der Wirtschaftsprüfer sind durchaus denkbar, weshalb auch der BGH in mehreren Verfahren schon eine Haftung des Wirtschaftsprüfers festgestellt hat. Sollte der testierenden Wirtschaftsprüfer sich von dem Treuhänder nicht unmittelbar bestätigt haben lassen, dass auf einem Treuhandkonto rund 2 Milliarden „geparkt“ wurden, ist hieraus ein Schadensersatzanspruch abzuleiten.

Welche Haftungsansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer kommen in Frage?

Sascha Borowski: Die Haftung des Wirtschaftsprüfers wurde in der Vergangenheit regelmäßig auf eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung, § 826 BGB, die Expertenhaftung, eine Verletzung der Berichtspflichten, § 823 Abs. 2 i.V.m. § 332 HGB usw., gestützt. Allein die Testierung eines falschen Jahresabschlusses reicht für die Haftung zwar nicht aus, doch wird sich ein Wirtschaftsprüfer Kontoguthaben bei Banken und Treuhändern unmittelbar von diesen bestätigen lassen müssen und darf insoweit nicht auf die Angaben des Unternehmens allein vertrauen.

Auch die BaFin wird massiv für ihr Verhalten kritisiert. Was ist schiefgelaufen bei der Finanzaufsicht?

Sascha Borowski: Herr Hufeld, Chef der BaFin, hat bereits selbst eingeräumt, dass die Aufsicht nicht effektiv genug kontorolliert habe. Allerdings stellt sich schon die Frage, ob die BaFin für die Prüfung tatsächlich zuständig war. Viel spricht dafür, dass die „Bilanzpolizei“ (DPR Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung) mit der Prüfung beauftragt war und nur eine Person abgestellt haben soll, was aus meiner Sicht bei einem solchen Unternehmen zu wenig ist.

S&K, P&R und jetzt Wirecard: Die BaFin versagt regelmäßig bei der Aufsicht. Ist die Behörde ein zahnloser Tiger?

Sascha Borowski: Als zahnlosen Tiger würde ich die BaFin nicht bezeichnen. In zahleichen Fällen wird die BaFin tätig. Allerdings scheint auch die BaFin, wie Anleger auch, vor Betrugsfällen nicht gefeit zu sein. Gerade bei S&K und P&R handelt es sich um Kriminalinsolvenzen, ob die Wirecard-Insolvenz als solche zu Recht bezeichnet wird, werden die strafrechtlichen Ermittlungen zeigen. Zudem genießt die BaFin ein sogenanntes Haftungsprivileg, welches nur durch eine Änderung der Rechtslage beseitigt werden könnte.

Olaf Scholz will die BaFin reformieren. Welche Vorschläge stehen im Raum?

Sascha Borowski: Nach Angaben des Spiegels soll der Vertrag mit der „Bilanzpolizei“ (DPR Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung) gekündigt worden sein. Auch soll die BaFin jederzeit Sonderprüfungen durchführen können. Im Übrigen sind die bisherigen Aussagen zu etwaigen Änderungen wenig belastbar.

Wie bewerten Sie die Pläne?

Sascha Borowski: Der BaFin weitreichendere Kompetenzen zu geben, wäre nur dann sinnvoll, wenn ausreichend Ressourcen vorgehalten werden. Zudem sollte das Haftungsprivileg der BaFin überdacht werden.

Die Wirecard-Insolvenz hat Milliardenschäden hinterlassen. Was können die geschädigten Aktionäre jetzt machen?

Sascha Borowski: Aktionäre sollten prüfen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Im Fokus stehen derzeit der Wirtschaftsprüfer, die ehemaligen Vorstände, aber auch die Ratingagenturen könnten in Anspruch genommen werden. Vorstände haften den Aktionären nach den Vorschriften des Deliktsrechts und gerade das Aktienrecht sieht eigene Strafvorschriften vor, die sich auch Aktionäre zu Nutze machen können. Eine Inanspruchnahme von Ratingagenturen erfolgt regelmäßig nach den nationalen Vorschriften, aber auch die EU Ratingverordnung hält ein speziellen Haftungstatbestand vor. Soweit es den Wirtschaftsprüfer betrifft, erkennt der BGH eine Haftung regelmäßig an, wenn unzureichende Ermittlung durch den Wirtschaftsprüfer erfolgten oder diese Angabe „ins Blaue hinein“ gemacht hat.

Herr Borowski, vielen Dank für das Gespräch.

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