Baris Altin: Es ist sehr wichtig, den richtigen Sachverständigen auszuwählen

Interview mit Baris Altin
Wir sprechen mit Dipl.-Ing. (FH) Baris Altin, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und Bewertungen über den Beruf des Kfz -Gutachters.

Es gibt in Deutschland zwei große Verbände, dem ein KFZ-Sachverständiger angehören kann. Den VKS (Verband unabhängiger Sachverständiger) und den BVSK (Bundesverband). Worin liegt der Unterschied zwischen beiden und welchem sollte man Ihrer Meinung nach angehören.

Baris Altin: Da ich keinem Verband angehöre, kann ich Ihnen leider keine Auskunft über die Unterschiede mitteilen.

Worin unterscheidet sich ein guter Sachverständiger von einem schlechten?

Baris Altin: Der gute Sachverständige ist lange Jahre am Markt, hat eine Ausbildung bzw. ein Studium im Kraftfahrzeugwesen absolviert und kann z.B. durch eine IFS – Zertifizierung oder gar einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung durch die zuständige IHK seine fachliche Kompetenz nachweisen. Wogegen der nicht so gute Sachverständige keinen dieser Nachweise bzw. Besonderheiten vorlegen kann.

Es gibt bestimmt auch „schwarze Schafe“ innerhalb der Branche. Das Wort „Gefälligkeitsgutachten“ hört man hin und wieder. Können Sie zu diesem Thema etwas sagen?

Baris Altin: Bei diesen Gefälligkeitsgutachten handelt es sich sehr oft darum, dass die Reparaturkostenkalkulation übertrieben wird, d.h. es werden Bauteile berechnet, die nicht beschädigt wurden, um so die Schadenshöhe in die Höhe zu treiben. Über die „Gefälligkeit“ hinaus handelt es sich bei diesen Fällen eindeutig um Versicherungsbetrug und sollte strafrechtlich geahndet werden.

Ein KFZ-Besitzer, der bei einem Unfall oder Problemen mit der Werkstatt einen Sachverständigen hinzuzieht, ist eigentlich auf der sicheren Seite. Ich denke mir, viele scheuen aber die damit verbundenen Kosten. Wie ist das geregelt?

Baris Altin: Der Geschädigte hat das Recht sich einen eigenen Sachverständigen zu nehmen, dessen Kosten die Versicherung des Verursachers übernehmen muss und auch übernimmt. Das ist im BGB §249 geregelt.  Die Versicherungen der Unfallgegner versuchen oft die Geschädigten diesbezüglich einzuschüchtern, damit sie ihre eigenen Sachverständigen schicken können. Hiervon rate ich dringend ab. Der Geschädigte ist dann immer der Leidtragende. Die gegnerische Versicherung hätte nur dann die Möglichkeit, die Zahlung des Sachverständigen abzulehnen, wenn das eingereichte Gutachten inhaltlich falsch ist und für die Regulierung nicht verwendet werden konnte.

Wie sieht es denn mit der Gewährleistung aus? Wenn ich vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens ein Gutachten machen lasse und der Wagen dann aber gravierende Mängel hat. Wer kommt dann für Schäden/Reparaturen auf?

Baris Altin: Eigentlich muss der Sachverständige dafür geradestehen. Da aber, wie zuvor ausgeführt, bei den Kfz-Gutachtern keine gesetzlichen Reglementierungen existieren, haben viele Sachverständige auch keine Berufshaftpflichtversicherung. Folglich würde bei einem solchen Szenario der Kunde wieder einmal der Leitragende sein. Daher ist es sehr wichtig, den richtigen Sachverständigen auszuwählen.

Ein Gutachter unterliegt der staatlichen Prüfung. Müssen Sie eigentlich regelmäßig oder turnusmäßig Schulungen machen oder Fachprüfungen ablegen, um immer auf dem neuesten Stand zu sein?

Baris Altin: Der Sachverständige unterliegt weder einer stattlichen Prüfung, noch muss er irgendeinen Beruf nachweisen noch sonst etwas. D.h. jemand, der z.B. ab der 10. Klasse von der Schule abgegangen ist und dann nie einen Beruf oder sonstiges erlernt hat, kann sich „Kfz-Gutachter“ oder „Sachverständiger“ nennen! IFS – zertifizierte und öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind aber der Institution ggü. verpflichtet die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Es werden zu dem mehrere Gutachten angefordert und inhaltlich von einem Prüfungskomitee überprüft. Bei öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind die Anforderungen noch höher. Wir müssen zudem unser Führungszeugnis, den Auszug aus dem Flensburger Zentralregister bis hin zu einer positiven Bescheinigung des Finanzamtes nachweisen.

Herr Altin, vielen Dank für das Gespräch.

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